Aktuelles aus dem Gemeindebund
Pflegedebatte - Alle reden, Niemand handelt
Die Debatte um die Finanzierung der Pflege und damit der langfristigen Sicherung des Systems wird derzeit intensiv geführt. Alle reden von der Pflege im Alter. Die Spreu trennt sich hier allerdings schnell vom Weizen, wenn es darum geht, bereit zu sein, dafür auch Rahmenbedingungen zu schaffen. Gemeindebund und Gemeinden sind gefordert, gemeinsam mit dem Land OÖ. nach Lösungen zu suchen. Die Hauptforderung wird dabei Richtung Bund gehen, von dem wir verlangen und erwarten können, dass uns bei den rapid steigenden Aufwendungen im Sozial- und Gesundheitsbereich geholfen wird.
Die finanzielle Lage der Gemeinden ist dramatisch und wir blicken mit Sorgen in die Zukunft. Durch sinkende Ertragsteile und steigendem Aufwand wird die Umlage für den SHV von heuer 25 bis 28 % auf 30 % und mehr im Jahr 2011 steigen. Das verkraften wir einfach nicht mehr. Ich habe mich in den Sommermonaten intensiv mit Finanzierungssystemen in der Pflege beschäftigt und dabei sehr genau auch die unterschiedlichen Systeme in den Bundesländern angeschaut. Vereinfacht dargestellt könnte man zum Schluss kommen, dass die Belastung für die oö. Gemeinden im Bundesländervergleich am höchsten ist, weil wir einfach hohe Standards haben. Das stimmt zum Teil. Ein anderer Grund ist, dass wir die Kosten für die offene Sozialhilfe (Mindestsicherung) und für die Sozialhilfe in Heimen faktisch zu 100 % tragen. Bei den Alten- und Pflegeheimen tragen die Gemeinden 92 % der offenen Kosten (8 % kommen vom Land).
Der Bedarf und Aufwand wird weiter steigen. Haben die Pflegegeldbezieher seit 1993 um 40 % zugenommen, so wird diese Zahl nach einer Wifo Studie bis 2030 um weitere 60 % ansteigen. Derzeit haben wir etwa 19 % der Pflegegeldbezieher in Heimen. Über 80 % werden zu Hause gepflegt. Die Leistungen der pflegenden Angehörigen sind zu würdigen und zu unterstützen.
Was wir vom Bund verlangen ist, dass wir endlich für die Leistungen in Heimen das volle Pflegegeld bekommen. Der Pflegefonds muss rasch eingeführt werden, egal ob er steuer- oder versicherungsfinanziert wird. Die Bundespolitik hat scheinbar die dramatische Lage der Gemeinden nicht erkannt oder will sie nicht wahr nehmen. Jahrelang wurden Lasten einseitig zu den Kommunen verschoben.
Ähnliches erleben wir in der Spitalsfinanzierung. Im Jahr 1994, der Einführung der jetzigen Krankenanstaltenfinanzierung, betrug der Anteil der Länder und Gemeinden zur Spitalsfinanzierung 29 % der Gesamtkosten. Im Jahr 2010 sind dies bereits 42 %. Die Verlagerung von Leistungen in die Spitäler trägt natürlich auch dazu bei. Es ist eigentlich ein Skandal, dass sich der Bund und die Krankenversicherungsträger bei ihren Kosten deckeln und die Lasten zu den Ländern und Gemeinden verschieben. Wir bekennen uns zur Qualitätsoffensive im Gesundheitsbereich, sie verlangt uns Gemeinden jedoch viel zu viel ab. Wir verlangen hier Augenmaß, unterstützen ganz klar notwendige Reformen und fragen einfach, wie lange man die Gemeinden bei diesem Problem noch alleine lassen will?
Dank an die Gemeinden für die Vorschläge zur Verwaltungsreform
In den letzten Tagen haben wir die Umsetzungen der Mindestsicherung verhandelt. Wir bekennen uns zu den Vorgaben der 15a-Vereinbarung, lehnen aber darüber hinausgehende Wünsche entschieden ab und haben in den Gesprächen den Mehrkosten nicht zugestimmt.
Was uns im Gemeindebund derzeit ebenfalls intensiv beschäftigt, ist die anstehende Verwaltungsreform, der wir uns nicht verschließen, sondern bei der wir uns ganz offensiv einbringen wollen. Der Aufruf an die Gemeinden, Vorschläge zu bringen und mit zu arbeiten, wurde sehr gut aufgenommen. Sehr viele wertvolle Vorschläge wurden uns von Bürgermeistern und Amtsleitern übermittelt. Wir beraten diese Vorschläge mit unseren Juristen und haben bereits viele Wünsche beim Land deponiert. In die Gespräche und Verhandlungen sind wir gut eingebunden und sehen dabei eine gute Entwicklung. So bedanke ich mich bei Allen, die bereits Vorschläge gebracht haben und sind für weitere Empfehlungen offen. Wir verschließen uns keinesfalls den notwendigen Reformen. Wir achten dabei daraus, dass nicht weiter Lasten zu den Gemeinden verlagert werden, ohne dass auch die Finanzausstattung stimmt.
Glasfasernetz wird immer dichter
Unter den übermittelten Vorschlägen zur Verwaltungsreform ist auch mehrfach der Vorschlag zu finden, in der öffentlichen Verwaltung verstärkt die elektronische Datenübermittlung zu nutzen bzw. in Zukunft nur noch diese zu verwenden. Die Nutzung des Glasfasernetzes spielt dabei eine wichtige Rolle. Neben 256 oö. Gemeinden (Stand Mitte August) verfügt nun auch der OÖ. Gemeindebund über einen Glasfaseranschluss. Auch für uns gilt der Grundsatz: "Nicht nur darüber reden, sondern handeln". Wir freuen uns, einen weiteren Schritt für die Verbesserung der Kommunikation mit unseren Mitgliedsgemeinden gesetzt zu haben. Insgesamt haben bisher 376 der 444 oberösterreichischen Gemeinden den Anschluss an das Glasfasernetz fixiert. bis Ende 2010 sollen 90 % aller oö. Gemeinden den Netzdienst des Glasfasernetzes in allen öffentlichen Gebäuden nutzen.
LAbg. Bgm. Johann Hingsamer
Präsident des OÖ Gemeindebundes
(9/2010)
Aktuelles aus dem Gemeindebund
Keine Doppelgleisigkeit bei Gemeindeprüfungen
Die Gemeinden verfügen über ein ausreichendes System der externen und internen Haushaltskontrolle. Die Gebarungskontrolle der Gemeinden wird durch die geltende Bundesverfassung bzw. die auf ihrer Basis erlassenen gemeindeorganisationsrechtlichen Regelungen der Länder (Gemeindeordnung, Stadtrechte) klar, umfassend und ausreichend geregelt.
Ich schließe mich der Meinung der Gemeindereferenten Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl und Landesrat Dr. Josef Stockinger an, die es höchst bemerkenswert finden, dass sich der Bund bei Prüfrechten wichtig machen will, anstatt den Gemeinden bei den wahren Problemen helfen zu wollen, etwa der Finanzierung der wichtigen Aufgaben im Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbereich.
Ein völlig eigenständiges Prüfrecht des Landesrechnungshofes und damit des Landtages, dessen Hilfsorgan der Landesrechnungshof ist, wäre verfassungsrechtlich wegen der Gemeindeautonomie höchst problematisch.
Die bisherigen Aufgaben der Prüfgruppe in der Gemeindeaufsicht weisen jedenfalls die Qualität des Rechnungshofs auf. Gerade in Oberösterreich gibt es eine transparente und qualitativ durchgehende Prüfreihe der Finanzen in den Gemeindestuben. Im Schnitt wird eine Gemeinde alle fünf Jahre auf Herz und Nieren geprüft. Der Landesrechnungshof ist bei Gemeindeprüfungen schon bisher gleichberechtigt und partnerschaftlich in die Gebarungsprüfung eingebunden. Oberösterreich räumt hier dem Landesrechnungshof mehr ein, als die meisten anderen Bundesländer.
Die Gemeindeaufsichtsbehörde in Oberösterreich wird die geübte begleitende Kontrolle nicht aufgeben, da Gemeindeaufsicht und ?prüfung zusammen gehören.
Ein eigenständiges Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes kann daher nur doppelte Prüfung bedeuten. Um das zu vermeiden, soll das partnerschaftliche Modell zwischen Landesrechnungshof und Gemeindeaufsicht fortgesetzt und der jährliche Prüfplan aufeinander abgestimmt werden.
Es gibt die Möglichkeit, Sonderprüfungen durch den Landesrechnungshof zu verlangen. Diese können im Gemeinderessort auf schriftliches Verlangen der Landesregierung, des nach der Geschäftsverteilung zuständigen Mitgliedes der Landesregierung und des Landeshauptmannes durchgeführt werden. Dabei soll es bleiben.
Schulungsangebot für Gemeindemandatare
In der Satzung des OÖ Gemeindebundes ist die Aus- und Weiterbildung von Bediensteten und Mandataren der oö Gemeinden verankert. Wir glauben, dass wir diesen satzungsgemäßen Auftrag entsprechend erfüllen, gehen aber davon aus, dass alles verbesserungsfähig ist. Wir möchten daher in Zukunft das Weiterbildungsangebot für Gemeindemandatare verstärken. Dabei geht es uns auch darum, den Gemeindemandataren unser Schulungsprogramm auf geeignete Art und Weise näher zu bringen. Wir glauben, dass unsere Mandatare zu wenig Kenntnis von unserem über die Gemeinden verteilten Seminarprogramm erlangt haben und wollen nun im Weg der OÖ Gemeinde-Zeitung, die eigentlich jedes Gemeinderatsmitglied haben sollte, die diesbezügliche Information der Gemeinderatsmitglieder verbessern.
Ich darf besonders auf das Prüfungsausschussseminar aufmerksam machen. Es ist reiner Zufall, dass die Ausschreibung dieses Seminars zu einer Zeit erfolgt, in welcher über die Prüfung der Gemeindegebarung durch den Rechnungshof in den Medien viel berichtet wird. Diese Seminare werden von uns seit Jahrzehnten zu Beginn einer Funktionsperiode des Gemeinderates angeboten. Heuer hat dieses Seminar aber einen besonders hohen Stellenwert.
Dem Prüfungsausschuss einer Gemeinde kommt meines Erachtens große Bedeutung zu. Im Prüfungsausschuss ist jede Gemeinderatsfraktion vertreten bzw. muss jede Fraktion vertreten sein. Jede Fraktion hat somit die Möglichkeit, sich über die Einhaltung der Grundsätze der Verwaltung (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit) zu informieren. Beim angebotenen Prüfungsausschussseminar wird den Prüfungsausschussmitgliedern vermittelt, wie man zu diesen Informationen kommen kann.
Ein funktionierender Prüfungsausschuss ist der beste Garant für eine vorzeigewürdige Gemeindegebarung.
Die interne Prüfung durch den Prüfungsausschuss ist auch eine wesentliche Säule der Selbstverwaltung der Gemeinde.
Ich ersuche daher unsere Mitgliedsgemeinden, ihren Prüfungsausschussmitgliedern den Seminarbesuch nicht nur zu ermöglichen und zu bezahlen, sondern dringend zu empfehlen.
Bei diesen Seminaren sind auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Amtsleiterinnen und Amtsleiter gerne gesehen.
LAbg. Bgm. Johann Hingsamer
Präsident des OÖ Gemeindebundes
(7-8/2010)