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Eröffnet am17.11.2011
Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Digitale Signatur, Registrierkassenpflicht und GemeindenMag.(FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter des OÖ Gemeindebundes | 01.03.2016 13:50:53 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – März 2016

    Digitale Signatur, Registrierkassenpflicht und Gemeinden

    Viel wurde über die Registrierkassenpflicht ab 2016 bzw. 2017 schon geschrieben und noch mehr darüber nachgedacht. Langsam kommen auch die Produkte auf den Markt, die nicht nur den kleinen Gewerbeunternehmen zu leistbaren Preisen die Erfüllung der Registrierkassenpflicht ermöglichen, sondern auch den Gemeinden.

    Rechtlich gilt seit 1. Jänner 2016 in Österreich die Registrierkassenpflicht. Ab 1. Jänner 2017 muss dann zusätzlich eine technische Sicherheitseinrichtung im Kassensystem vorhanden sein muss und jeder Beleg muss digital signiert werden. Dazu müssen Zertifikate von Anbietern wie A-Trust verwendet werden. Weitere Informationen: http://www.a-trust.at/Support/Registrierkassenpflicht.aspx 

    Betroffen davon sind schon kleine und mittlere Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 15.000 Euro, die mehr als 7.500 Euro davon bar einnehmen. Darunter fallen Gemeinden, aber auch Ärzte, Masseure, Friseure und auch gemeinnützige Vereine. Das alleine ergibt ein Potenzial von über 500.000 Organisationen.

    Online-Lösungen

    Für diese vielen Kleinunternehmungen bieten sich auch reine Online-Lösungen an, die anstelle einer physischen „Kassa“ einen vorhanden PC, ein Tablet oder sogar ein Handy nützen. Eine solche Lösung wurde kürzlich von A-Trust vorgestellt und in der Futurezone beschrieben: http://futurezone.at/b2b/misella-erste-online-registrierkasse-mit-digitaler-signatur/183.375.170

    Voraussetzung: ständige Online-Verbindung. Gespeichert werden die Daten in der Cloud von A-Trust. Die Belege können ganz normal auf A4 oder auch mobil ausgedruckt werden.

    Meine Meinung:

    In den nächsten Monaten werden viele Lösungen auf den Markt kommen. Die Gemeinden haben zumeist mit der Buchhaltungssoftware die Registrierkassenvorschriften im Gemeindeamt im Griff, müssen sich aber speziell für ihre Außenstellen wie Freibad, Sauna, Bibliothek etc. richten. Daher: Markt beobachten und nicht übereilt handeln.

     

    Mag. (FH) Reinhard Haider

    E-Government-Beauftragter des OÖ. Gemeindebundes

    PS: Diskutieren Sie diesen Artikel unter der Webadresse www.ooegemeindebund.at/egovforum des Oö. Gemeindebundes.

     

     

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