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  • Neues Signatur- und Vertrauensdienstegesetz für Bürger, Unternehmen und VerwaltungenMag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter des OÖ Gemeindebundes | 15.07.2016 12:09:55 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – September 2016

    Neues Signatur- und Vertrauensdienstegesetz für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen

    676.000 Österreicherinnen und Österreicher haben bereits eine Handy-Signatur. Nun erfolgte die europaweite Anerkennung der E-Signatur und die Gleichstellung mit der handschriftlichen Unterschrift.

    Als Begleitgesetzgebungspaket zur sogenannten eIDAS-Verordnung wurde mit BGBl. I Nr. 50/2016 am 8. Juli 2016 das neue Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG), welches das Signaturgesetz (SigG) ersetzt, sowie eine Novelle des E-Government-Gesetzes (E-GovG) kundgemacht.

    Die eIDAS-Verordnung der EU über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (elektronische Signaturen, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel, Zustellung elektronischer Einschreiben, Website-Authentifizierung und Validierungs- sowie Bewahrungsdienste) schafft für Europa eine gemeinsame Grundlage für eine reibungslose und sichere elektronische Interaktion zwischen Bürgerinnen bzw. Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen.

    Gesetzlicher Rahmen

    •             eIDAS-Verordnung,

    •             Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) sowie

    •             E-Government-Gesetz (E-GovG)

    bilden aktuell den gesetzlichen Rahmen, mit dem österreichische Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Handy-Signatur europaweit uneingeschränkt elektronische Dokumente, etwa für einen Vertragsabschluss oder eine Kündigung, rechtsgültig elektronisch signieren können: Damit ist sichergestellt, dass qualifiziert elektronisch signierte Dokumente unionsweit handschriftlich unterschriebenen Erklärungen gleichgestellt sind.

    Durch eine verstärkte Nutzung von vorhandenen Registerdaten durch Behörden sollen Bürgerinnen bzw. Bürger und Unternehmen schließlich stärker entlastet werden, indem die Vorlage von Registerauszügen (z.B. Meldebestätigung) in Verwaltungsverfahren entfallen.

    Wichtiger Schritt für den Konsumentenschutz

    Mit dem neuen SVG können Unternehmen außerdem nicht mehr in „versteckten Klauseln“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen, dass sie die elektronische Unterschrift akzeptieren und so zum Beispiel elektronische Kündigungen von Abos oder ähnlichem verhindern (siehe § 4 Abs. 3 SVG).

    Weitere Info zu den Neuerungen und weiterführende Links zu den Gesetzesgrundlagen: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/signatur-und-vertrauensdienstegesetz

    Meine Meinung

    Die europaweite Anerkennung ist ein Grund mehr, als Gemeinde auch die Freischaltung der Handy-Signatur als Bürgerservice anzubieten. Interessant in diesem Zusammenhang ist die Forderung von politischen Parteien, dass Volksbegehren künftig auch elektronisch unterstützt werden können - mittels digitaler Signatur der Bürgerkarte über das eigene Handy.

     

    Mag. (FH) Reinhard HAIDER
    E-Government-Beauftragter des OÖ Gemeindebundes

     

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