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Eröffnet am17.11.2011
Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Digitale Signatur künftig bei Volksbegehren im EinsatzMag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter des OÖ Gemeindebundes | 16.03.2017 09:29:51 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – Juni 2017

     

    Digitale Signatur künftig bei Volksbegehren im Einsatz

    Im Lichte der Neuwahldebatte gewinnt auch das Ende 2016 beschlossene Wahlrechtsänderungsgesetz 2017 mehr Aufmerksamkeit. Es wurde im Bundesgesetz zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, der Nationalrats-Wahlordnung und anderen Gesetzen u.a. ein Zentrales Wählerregister geschaffen und die Möglichkeit der Unterstützung von Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jedem Gemeindeamt eingeführt. Bei Volksbegehren wird in Zukunft auch die Digitale Signatur und damit die Unterstützung aus der Distanz eine Rolle spielen.

    Die Eckpunkte des Gesetzes:

    Zentrales Wählerregister

    Im Bundesministerium für Inneres wird es ab dem 1. Jänner 2018 ein zentrales Wählerregister ("ZeWaeR") geben, in dem die Daten der Wählerevidenzen (im Rahmen der Führung dieser Wählerevidenzen durch die Gemeinden) gespeichert werden. Auch Wählerdaten für Landtags- und Gemeinderatswahlen können darin gespeichert werden. Das Zentrale Wählerregister soll insbesondere die administrative Abwicklung von Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen erleichtern. Die Länder und Gemeinden können die darin gespeicherten Daten als Grundlage für die von ihnen anzulegenden Verzeichnisse heranziehen.

    Unterstützung von Volksbegehren

    Künftig können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jedem Gemeindeamt unterschrieben werden. Zusätzlich zur Unterstützung in Papierform am Gemeindeamt ist künftig auch die Verwendung der Bürgerkarte bzw. der Handy-Signatur (elektronische Signatur) und damit eine Unterstützung von zu Hause aus möglich. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren). Daher können in Zukunft auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher Volksbegehren online mittels elektronischer Signatur unterstützen.

    Adaptierungen im Wahlrecht

    Künftig wird die Öffnung und Auszählung von Wahlkarten nicht von der Wahlleiterin/dem Wahlleiter alleine, sondern von der gesamten Bezirkswahlbehörde durchgeführt, allenfalls unter Beiziehung von Hilfsorganen.

    Meine Meinung:

    „E-Voting“ ist die logische nächste Form der Distanzwahl, die ergänzend zusätzlich zur Briefwahl wie in vielen anderen Ländern auch eingesetzt werden sollte. Die ersten Grundlagen dafür wurden mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2017 geschaffen. Die nächsten Schritte sind eine technische Abklärung und die politische Willensbildung.

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