Stellenausschreibung der Marktgemeinde Ottensheim
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 02.02.2026 wird von der Marktgemeinde Ottensheim gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002) idgF. nachstehender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:
Leitung des Marktgemeindeamtes Ottensheim (m/w/d)
Bewerbungsfrist: 01. April 2026
Beschäftigungsausmaß: 40 Stunden (Vollbeschäftigung)
Dienstverhältnis: befristet auf 3 Jahre; anschließende Weiterbestellungen möglich (jeweils Befristung 5 Jahre)
Einstufung Vertragsbedienstete/r, Funktionslaufbahn GD 9.1
Einarbeitungszeit GD 13.1
Monatsbezug brutto GD 9.1, € 5.006,40 (zzgl. Aufwandsentschädigung)
Berechnungsgrundlage Jänner 2026 bei Vollbeschäftigung, entsprechende Erhöhung bei anrechenbaren Vordienstzeiten
Dienstbeginn 01. Oktober 2026
Anforderungsprofil
· Niveau eines Absolventen/einer Absolventin einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule mit Matura, Berufsreifeprüfung oder höherwertige Ausbildung durch FH-Studium (vorzugsweise Public Management) oder Universitätsstudium (vorzugsweise der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften)
· Mehrjährige relevante Berufserfahrung, vorzugsweise in einer Gebiets- bzw. öffentlichen Körperschaft
· Bereitschaft zu Mehrdienstleistungen, zu Weiterbildung im fachlichen und persönlichen Bereich (Dienstausbildung nach der Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung – wenn nicht schon abgelegt, hat diese zum ehestmöglichen Zeitpunkt verpflichtend zu erfolgen)
· Führungskompetenz
· Sozialkompetenz, Teamfähigkeit
· Kommunikationsstärke
· Verhandlungsgeschick, Konfliktlösungskompetenz
· Belastbarkeit
· Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
Aufgaben/Verantwortungsbereich (auszugsweise)
· Leitung des Inneren Dienstes sowie Dienstaufsicht über alle Dienststellen der Gemeinde
· Ansprechpartner/in für Bürgermeister/in, Gemeindeorgane und Bevölkerung
· Verantwortung für Personalangelegenheiten und Führung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (rund 120 Personen)
· Hauptverantwortung für Vorbereitung, Erledigung und Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindegremien und Teilnahme an Sitzungen
· Kommunales Finanzmanagement (z.B. Voranschlag, Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, Rechnungsabschluss).
· Finanzierungs- und Rechtsangelegenheiten
· Abwicklung von Bauvorhaben und Projekten der Gemeinde
· Unterstützung von Gemeindeentwicklungsprozessen
· Geschäftsführung in ausgegliederten Unternehmungen (VFI-KG)
Allgemeine Voraussetzungen
· Österreichische Staatsbürgerschaft
· volle Handlungsfähigkeit, einwandfreies Vorleben
· Persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
· Sehr gute Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache in Wort und Schrift
· Männliche Bewerber: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst (sofern nicht befreit)
· Führerschein der Klasse B
Für das Auswahlverfahren finden die Bestimmungen der Personal-Objektivierung (§§ 8 ff Oö. Gemeinde-Dienstrechts -und Gehaltsgesetz 2002 idgF.) Anwendung. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, Vorstellungs- und Kontaktgespräche sowie Hearings, Tests oder sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung im Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Sind Sie interessiert?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 01. April 2026. Nutzen Sie dafür das Bewerbungsformular auf www.ottensheim.eu/Gemeindeamt/BürgerInnenservice/Formulare und senden Sie dieses mit allen erforderlichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf mit aktuellem Foto, Ausbildungs- und Dienstzeugnisse) an renate.graef@ottensheim.ooe.gv.at.
Ihre Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind.
Für nähere Auskünfte steht Amtsleiterin Renate Gräf (Tel. 07234/82255-14) gerne zur Verfügung.
Die Bürgermeisterin
Maria Hagenauer
Leitung des Marktgemeindeamtes Ottensheim (m/w/d)
9.1
01.10.2026
Leitung des Marktgemeindeamtes Ottensheim (m/w/d)
40 Stunden
Ottensheim
Für das Auswahlverfahren finden die Bestimmungen der Personal-Objektivierung (§§ 8 ff Oö. Gemeinde-Dienstrechts -und Gehaltsgesetz 2002 idgF.) Anwendung.
AL Renate Gräf, M: renate.graef@ottensheim.ooe.gv.at, T: 07234 82255-14
Um sich für diesen Job zu bewerben, sende deine Unterlagen per E-Mail an gemeinde@ottensheim.ooe.gv.at