Inhalt / Programm
Zielgruppe: Bürgermeister:innen, Amtsleiter:innen, Sachbearbeiter:innen in den Gemeinden
Inhalte: Ein vermülltes Grundstück, ständige Lärmbelästigung durch einen Bürger, problematische Tierhaltung oder ein verwahrloster Mensch in der Gemeinde. Gemeinden sind mit vielfältigen Materien konfrontiert. Meist ist die Gemeinde der erste Ansprechpartner, wenn Bürger:innen im Ort etwas stört – und zwar ungeachtet der Zuständigkeit. Meist liegt es jedoch ohnedies im Interesse der Gemeinde, Missstände im Ort zu beseitigen. Oft ist man hierbei weniger machtlos, als man glauben möchte. Um wirksame Auswege zu finden, ist es allerdings unerlässlich, die Zuständigkeiten und die wesentlichen Normen zu kennen. Dann kann man auch rechtssicher und angemessen auf diese Herausforderungen reagieren.
Das Seminar befasst sich mit Umständen, die das Zusammenleben der Bürger:innen im Ort stören und zeigt mögliche Lösungen auf. Es klärt Zuständigkeiten und die rechtlich richtige Vorgehensweise.
Themen des Seminars sind ua.:
· Anstandsverletzungen von Bürger:innen
· Lärmbelästigung
· Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
· Mitwirkungspflichten der Polizei
· Veranstaltungen, Versammlungen und ähnliche Zusammenkünfte
· Tierschutz, Tierhaltung, Haltung von gefährlichen Tieren
· Feuerwerk und Pyrotechnik
· Ortspolizeiliche Verordnungen
· Umgang mit verwahrlosten Personen
Nutzen: Teilnehmer:innen wird ein Überblick über Handlungsmöglichkeiten zur Beendigung von störendem Verhalten von Bürger:innen geboten. Dabei werden Zuständigkeiten geklärt und praxisnahe Herangehensweisen diskutiert.