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Eröffnet am17.11.2011
Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Stimmabgabe per Stimmkarte: E-Antrag spart Zeit und GeldHaider Reinhard, AL. Mag.(FH) | 03.01.2013 11:45:07 )

     

    Wie bei jeder Wahl kann auch für die Volksbefragung am 20. Jänner 2013 über die Zukunft des Bundesheeres eine Wahlkarte, hier Stimmkarte, beantragt werden. Bei der Antragstellung muss sich der Bürger natürlich vor der Behörde legitimieren. Aufgrund der Vorfälle bei den letzten Wahlen wird ab sofort strenger vorgegangen. Zum Beispiel gehört das bisher oft übliche telefonische Beantragen einer Wahl-/Stimmkarte der Vergangenheit an. Hier setzen auch die Verantwortlichen des Bundes für die E-Signatur an. Der Appell des Bundeskanzleramtes an die Bürger: Beantragen Sie Ihre Wahl-/Stimmkarte mit der Handy-Signatur bzw. Bürgerkarte. Damit wird die Identität bereits bei der Antragstellung gesichert nachgewiesen. Der Zusatznutzen für die Gemeinden: Die Wahl-/Stimmkarte muss nicht eingeschrieben an den Antragsteller verschickt werden. Das bedeutet neben der normalen Briefgebühr eine Einsparung der Einschreibgebühr pro Sendung in Höhe von 2,20 Euro. Natürlich entfällt auch die Anfrage bei der Bezirkshauptmannschaft bezüglich der möglicherweise als Identitätsnachweis am Antrag angegebenen Reisepassnummer.

     

    Hochgerechnet auf die mehr als 400.000 Wahl-/Stimmkartenanträge der letzten Nationalratswahl ergibt sich ein großes Einsparpotenzial. NOchdazu steht 2013 in Österreich neben den Landtagswahlen in den Bundesländern im Herbst auch noch eine Nationalratswahl an. Damit potenziert sich der finanzielle Vorteil. Dazu kommt noch, dass Antragsteller, die zum Zeitpunkt der persönlichen Übergabe der Stimmkarte durch den Zusteller nicht zu Hause sind, sich diese erst beim Postamt abholen müssen, was in vielen Fällen unnötige Wegzeiten bedeutet. Es entsteht eine „Win-Win-Situation“, einerseits für Behörden, die sich die Gebühr für das Einschreiben ersparen und andererseits für Stimmberechtigte, die ihre Stimmkarte direkt im Briefkasten vorfinden.

     

    Die Botschaft: Die elektronische Signatur bietet Vorteile für BürgerInnen und Gemeinden.

     

    Transaktionsdienste wie z.B. www.stimmkartenantrag.at erhöhen den Nutzen für die Behörden zusätzlich. Die Anträge der Bürger werden nämlich dann gleich direkt in das Wählerverzeichnis geschrieben. Viel genutzt wird natürlich auch der Wahl-/Stimmkartenantrag von www.help.gv.at (Direktlink: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/formularcontext?p.execution=e1s3&gentics.ts=1355685519&Buchstabenauswahl:_idcl=Buchstabenauswahl_j_id26content_FormularSuche )

     

    Ausprobieren: bis 16. Jänner 2013 können die Stimmkarten schriftlich oder online beantragt werden, bis 18. Jänner 2013, 12 Uhr, auch noch persönlich.

     

    Gemeinde-Registrierungsstelle für Handy-Signaturen

     

    Immer mehr Gemeinden nutzen das Unterstützungsangebot des Bundeskanzleramtes und richten Registrierungsstellen für Handy-Signaturen ein. Dazu werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Registrierungsbeauftragen (Registration Officer) ausgebildet. Diese können dann die Mobiltelefone ihrer Bürgerinnen und Bürger für die elektronische Signatur direkt am Gemeindeamt – kostenlos und in nur wenigen Minuten – freischalten. Die Handy-Signatur ist sofort einsatzbereit.

     

    Als Alternative zur persönlichen Freischaltung stehen komfortable Onlineaktivierungsmöglichkeiten – über Finanz Online, oder sendstation.at (Voraussetzung ist ein Onlinebanking-Konto) zur Verfügung. Besitzerinnen und Besitzer einer bestehenden Bürgerkarte (z.B. e-card mit Bürgerkartenfunktion) können sich ihre Handy-Signatur auch damit freischalten. Weitere Informationen dazu sind auf https://www.handy-signatur.at/ beschrieben. Gemeinden können  auch Informationsfolder zur Handy-Signatur zum Auflegen im  Gemeindeamt im Webshop von HELP.gv.at unter http://www.help.gv.at/partner/webshop anfordern. Die Zusendung erfolgt selbstverständlich kostenlos.

     

    Maßnahmenpaket für Gemeinden: Zur Unterstützung von Gemeinden bei der Umsetzung des Wahl-/Stimmkartenantrags mit Handy-Signatur und Chipkarte mit Bürgerkartenfunktion arbeitet das Bundeskanzleramt mit Unterstützung des Bundesministeriums für Inneres an umfassenden Maßnahmen. Dazu gehören:

    • Gestaltung eines HELP.gv.at-Onlineformulars für den Antrag auf Ausstellung der Wahl-/Stimmkarte (steht kostenlos zur Verfügung)
    • Einbinden weiterer kommunaler Formularanbieter
    • Aufbau eines Informationspakets:
    • Informationen auf HELP zum Thema „Volksbefragung“ (werden via Content-Syndizierung zur Einbindung in kommunale Webseiten zur Verfügung gestellt)
    • Textvorlagen zum Thema „Wahl-/Stimmkarte jetzt mit Ihrer Handy-Signatur beantragen“
    • Ausbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Gemeinden zu Registration Officer (Registrierungsbefugte) für die Freischaltung von Handy-Signaturen

     

    Nähere Informationen zum Wahl-/Stimmkartenantrag mit Handy-Signatur (und e-card mit Bürgerkartenfunktion) sowie zur Ausbildung von Registration Officer für die Freischaltung von Handy-Signaturen erhalten Sie von Fr. Mag. Elvira Regenspurger (elvira.regenspurger@bka.gv.at) bzw. Hr. DI Peter Reichstädter (peter.reichstaedter@bka.gv.at), Bundeskanzleramt, IKT-Strategie.

     

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