E-Government

Kontaktdaten von E-Government
ForumE-Government
Eröffnet am17.11.2011
Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

Aktuelle Beiträge

  • Fundamt: im Bürgerservicebüro der Gemeinde und nun auch zentral im InternetMag.(FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter des OÖ Gemeindebundes | 06.05.2014 08:59:14 )

    Immer wieder finden aufmerksame Bürgerinnen und Bürger Gegenstände und geben sie am Gemeindeamt ab. Damit können die gefundenen Gegenstände, wie verlorene Handys, Brillen, Ausweise, Taschen, Schlüssel usw. rasch an ihren Besitzer retourniert werden. Mit dem Fund ergibt sich laut Gesetz eine grundsätzliche Anzeige- und Abgabepflicht des Finders.

    Wer etwas verloren hat, wendet sich in Sachen Fundamt üblicherweise an das Bürgerservicebüro der Gemeinde und frägt nach. Bereits seit vielen Jahren gibt es auch im Internet nicht nur eine sondern mehrere Fundplattformen. Die bekanntesten davon, Fundamt.gv.at und Fundinfo.at haben nun zusammengefunden und decken mit einer Datenbank mehr als 900 Städte und Gemeinden in Österreich mit insgesamt 5,4 Millionen Einwohnern ab. Die Adresse lautet: www.fundamt.gv.at

    Innovative E-Government-Lösung

    www.fundamt.gv.at ist eine innovative E-Government-Lösung für das gesamte Fundwesen unseres Landes. Es bietet sowohl für Fundbüros als auch für Bürger viele Vorteile: Erleichterte Verwaltung in den Fundbüros, vereinfachte Suche nach verlorenen Gegenständen für den Bürger, eine höhere Rückgabequote und kürzere Aufbewahrungszeiten. Alle Daten werden in einer zentralen Datenbank gespeichert, so dass bei einer Suche nach Gegenständen die Einträge sämtlicher teilnehmender Regionen gezeigt werden, was der Trefferquote erhöht. Die hohe Trefferquote führt zu einer kürzeren Aufbewahrungsdauer und ermöglicht eine rasche Vermittlung an die Eigentümer.

    Die Funktionen von fundamt.gv.at im Überblick sind:

    • Erfassung von Fund- und Verlustmeldungen
    • Kategorisierung von Fundgegenständen
    • Umfassende überregionale Recherchemöglichkeiten
    • Automatisierte Generierung von Briefen und Verständigungen
    • Lagerverwaltung mit Barcode
    • Statistiken und Auswertungen
    • Umfassende Konfigurationsmöglichkeiten, wie
    • Fristen, Briefvorlagen, Gebühren

    Exkurs:

    Welche Rechte und Pflichten habe ich, wenn ich etwas gefunden habe?

    Der Finder hat den Fund unverzüglich der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen und über alle für die Ausforschung maßgeblichen Umstände Auskunft zu geben. Sollte der Wert der gefundenen Sache 10 Euro überschreiten – es sei denn, dass es sich um Urkunden, Schlüssel, Kreditkarten oder dergleichen handelt – hat der Finder Anspruch auf Finderlohn bzw. Ersatz (z.B. Fahrtkosten) des notwendig und zweckmäßig gemachten Aufwandes.

    Wird der gefundene Gegenstand innerhalb eines Jahres nicht vom Eigentümer abgeholt, erwirbt der Finder die abgegebene Sache. Die Frist beginnt bei Funden von einem Wert bis zu € 10,-- mit dem Zeitpunkt des Findens zu laufen, sonst mit der Erstattung der Anzeige. Nur bei wertvollen Funden (im Wert von mehr als € 20,--) erfolgt eine Verständigung. Nach sechs Monaten gilt die Sache als verfallen.

    Kein Finderlohn steht Personen im privaten oder öffentlich-rechtlichen Bereich zu, wenn der Finder seine Anzeige- bzw. Ablieferungspflichten schuldhaft verletzt hat oder der Gegenstand vergessen wurde (z.B. im Hotel). Bei Verlust von zB. Handys, Dokumenten,… stellt die Gemeinde bei Bedarf, eine Verlustanzeige aus. Diese ist gebührenfrei.

    Meine Meinung:

    Das Fundamt ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinden. Nicht immer ist bekannt, wo jemand ganz genau seinen Schlüssel, das Handy oder die Aktentasche verloren hat. Daher ist besonders die nun mögliche Umkreissuche im Internet (z.B. im 50 km Umkreis) für die Bürgerinnen und Bürger sehr wertvoll. Ein einheitliches System ermöglicht eine hohe Trefferquote.

    Mag. (FH) Reinhard Haider

    E-Government-Beauftragter des OÖ. Gemeindebundes

    PS: Diskutieren Sie diesen Artikel unter der Webadresse www.ooegemeindebund.at/egovforum des Oö. Gemeindebundes.

    Bildtext: Besonders wertvoll bei www.fundamt.gv.at: Die Umkreissuche

     OÖGZ_04_E-Government.jpg

     

     

    Antwort verfassen