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Eröffnet am17.11.2011
Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • E-Payment in BewegungMag.(FH) Reinhard Haider, E-Governmentbeauftragter des OÖ Gemeindebundes | 08.09.2015 09:02:47 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – September 2015

    E-Payment in Bewegung

    Auch beim bargeldlosen Zahlungsverkehr tut sich einiges. Hier gilt es für die Gemeinden, die Situation zu beobachten um nicht falsche Investitionen zu tätigen. Nachstehend einige Hinweise:

    Einstellung der Zahlungsform Quick per Ende 2017

    Das Bundesministerium für Finanzen hat im Zuge der Etablierung des Bankomat-Kassen-Service des Bundes u.a auch ein Grundsatzübereinkommen (GÜ) über die Abwicklung von unbaren und schecklosen Zahlungen mit der Europay Austria Zahlungsverkehrssysteme GmbH, nunmehr Paylife Bank GmbH.) abgeschlossen (GZ. 63 1302/4-VI/3/97 vom 27. Juni 1997). Basierend auf diesem GÜ konnten Dienststellen der öffentlichen Verwaltung durch die Erklärung des Beitritts zu diesem, bargeldlose Zahlungen mittels Debit-Karte (Maestro, Quick, V-Pay) über Bankomat-Kassen, Quick-Terminals udgl. entgegennehmen. Die PayLife Bank GmbH. hat nunmehr mitgeteilt, dass die Zahlungsform Quick (elektronische Geldbörse) bis zum Ende des Jahres 2017 eingestellt wird und daher ab 30. Juni 2017 keine Zahlungen mehr entgegengenommen werden können. Es wird ersucht, alle mit dem Betrieb von Bankomat-Kassen, Quick-Terminals, Quick-Modulen (wie z.B. bei Druckern und Parkschein-Automaten), @Quick udgl. befassten Bediensteten im eigenen Wirkungsbereich in Kenntnis zu setzen.

    Beendigung Papier-TAN

    Die Papier-TAN entspricht nicht mehr den hohen Sicherheitsansprüchen und -kriterien der österreichischen Banken und wird deshalb durch zeitgemäße Autorisierungsverfahren ersetzt. Seit Jahresende 2014 wird daher österreichweit die Verwendung der Papier-TAN schrittweise eingestellt. (Quelle: www.stuzza.at)

    QR-Code "Zahlen mit Code"

    Der QR-Code (englisch Quick Response, „schnelle Antwort“, als Markenbegriff „QR-Code“) ist ein zweidimensionaler Code - ähnlich des handelsüblichen Barcodes. Dieser kann nun zur Initiierung von Zahlungsaufträgen verwendet werden. Eine Vielzahl von Smartphones und Computer verfügen bereits über eine integrierte Kamera, welche das Interpretieren von QR-Codes in Verbindung mit der entsprechenden QR Software ermöglicht. Die österreichischen Banken arbeiten bereits an Lösungen, um die QR-Codes auf den SB-Geräten in Foyers auszulesen. Durch diese neue Methode sollen Tippfehler bei der Eingabe der IBAN und anderen Zahlungsdaten vermieden werden. Einige große Versender von Rechnungen wie z.B. Telekommunikationsanbieter, Energieversorgungsunternehmen, versenden bereits ihre vorgedruckten Zahlungsanweisungen mit dem QR-Code.  Derzeit bieten die meisten Banken Ihren Kunden eine eBanking APP für Smartphones an, mit deren Funktionalität eine QR-Code gelesen werden kann und diese Information wird automatisch in eine Überweisung transferiert.  Die Vorteile dieser Technik liegen in der einfachen Anwendung und der Übertragung von Inhalten ohne Übertragungsverlust zum Nutzen aller Beteiligten. Einfache und komfortable Anwendung für den Zahlenden, gute Verarbeitbarkeit durch die Zahlungsverkehrsdienstleister und sichere Zuordnung durch den Zahlungsempfänger werden mit dieser Technik durchgängig ermöglicht.  Die Grundlage für den QR-Code bildet die gleichlautende Norm des European Payments Council, welche auf die Vorarbeiten der STUZZA beruht. (Quelle: www.stuzza.at – Hier befindet sich auch ein Test-Tool zur Erstellung eines Zahlungs-QR-Codes)

    PS: Diskutieren Sie diesen Artikel unter der Webadresse www.ooegemeindebund.at/egovforum des Oö. Gemeindebundes.

    Beilage: Datei herunterladen: JPGBild QR-Code-ZahlenmitCode.JPG

    Bildtext: Der QR-Code erleichtert auch die Bezahlvorgänge

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