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  • Drohnen im Gemeindegebiet: Was darf sein, was nichtMag.(FH) Reinhard Haider, E-Governmentbeauftragter des OÖ Gemeindebundes | 29.12.2015 08:57:10 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – Jänner 2016

    Drohnen im Gemeindegebiet: Was darf sein, was nicht

    Spätestens seit den Skandal um jene Drohne, die Marcel Hirscher während eines Schirennens fast auf den Kopf gefallen wäre, sind Drohnen in aller Munde. Still und heimlich wurden die kleinen Fluggeräte, die zumeist mit einer Kamera bestückt sind, zum Verkaufsschlager. Nur rund 200 Euro kostet es und das neue Spielzeug samt Kamera für Foto und Film liegt unter dem Christbaum oder wird zum Geburtstagsgeschenk.

    Fragen an das Gemeindeamt

    Nun werden auch Bürgermeister und Amtsleiter immer mehr damit konfrontiert, was denn so eine Drohne oder auch Multicopter genanntes Gerät eigentlich darf. Grund: der Nachbar hat ein solches Gerät, dieses steigt fliegend höher als die Gartenmauer und der die Grundstücke trennende Zaun auf und schaut zumindest subjektiv gesehen in „Nachbars Garten“. Das gab es bisher nicht. Eine geplante kommerzielle Anwendung wird das Zustellen von leichten Paketen sein. Amazon, Google & Co experimentieren schon damit, die australische Post stellt schon ab 2016 mit Drohnen zu. In Europa gibt es noch keine fixen Gemeinschaftsregeln dazu. In Österreich hat die Flugverkehrsbehörde Austro Control strenge Vorschriften namens der Behörde per 1.1.2014 veröffentlicht. Sicherheit hat oberste Priorität. Für den Hobbybereich gilt im Wesentlichen folgendes:

    "Unbemannte Luftfahrzeuge" - Regelungen ab 1.1.2014 auf Basis des Luftfahrgesetzes

    1. Spielzeug:  nicht schwerer als 250 Gramm, bis 30 m Höhe - fällt nicht unter den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes
    2. Flugmodelle (zuständige Behörde Österreichischer AEROCLUB): Flugmodelle bis 25 kg - dürfen bis zu einer Höhe von 150 m in einem Umkreis von 500 m mit Sichtkontakt verwendet werden, benötigen keine Betriebsbewilligung, der Pilot hat auf einen sicheren Betrieb zu achten. Alles über 25 kg benötigt eine Bewilligung.

    Wer bei uns eine Drohne oder einen Multicopter nutzt, muss sich jedenfalls an strikte Regeln halten: Es gibt klar definierte Flugverbotszonen, Gebote für das Ausweichen und Situationen, in denen ein Flug bewilligt werden muss. Multicopterflüge, die nur zum Zweck des Fluges selbst über unbesiedelten Gebieten durchgeführt werden, sind bewilligungsfrei. Für kommerzielle Zwecke und für Flüge, die über besiedeltem Gebiet stattfinden, ist grundsätzlich eine Bewilligung der Austro Control erforderlich – wer sich nicht daran hält, zahlt bis zu 22.000 Euro Strafe. Ebenso muss eine Erlaubnis eingeholt werden, wenn man vorhat, mit einer Drohne Luftaufnahmen zu machen. Das ist der Punkt.

    Spielzeugdrohnen mit eingebauter Kamera sind aber bei Kunden besonders gefragt. Es gibt daher Einschränkungen für den Kameraflug sowohl aus Gründen der Sicherheit als auch um die Privatsphäre Dritter zu wahren. Beim reinen Modellflug ist der Pilot ausschließlich damit beschäftigt, das Fluggerät zu fliegen. Wenn in der Luft auch Fotos gemacht werden, muss der Nutzer zwei Sachen gleichzeitig machen – das ist ein Sicherheitsrisiko. Ein Kameraflug ist daher theoretisch bewilligungspflichtig – in der Praxis wird das bei Spielzeugdrohnen nicht eingefordert, weil bei diesen Geräten das Fotografieren kaum ablenkt.

    Wahrung der Privatsphäre

    Was die Privatsphäre betrifft, gilt eine einfache Faustregel: Wird die Drohne quasi als Ersatz für einen Selfie-Stick genutzt, gibt es keinerlei Probleme. Nur fremde Personen dürfen nicht ohne ihr Wissen gefilmt oder fotografiert werden. Auch die Verwendung von Fotos, die bei Multicopterflügen entstehen, ist klar geregelt: Es ist verboten, Luftaufnahmen, auf denen Dritte zu sehen sind, zu veröffentlichen.

    Meine Meinung

    Die Nutzung von Drohnen und Multicoptern samt Luftaufnahmen ist derzeit rechtlich und praktisch in Entwicklung. Auch die Gemeinden sollten die Beobachterposten für eigene Zwecke beziehen. Man muss ja nicht gleich die Vision haben, dass der Bürgermeister selbst eine Drohne für Aufklärungsflüge im Gemeindegebiet einsetzt, es könnte auch das automatische Auslesen von elektronischen Wasserzählern oder Ähnliches sein.

    Mag. (FH) Reinhard HAIDER

    E-Government-Beauftragter des OÖ. Gemeindebundes

    PS: Diskutieren Sie diesen Artikel unter der Webadresse www.ooegemeindebund.at/egovforum des Oö. Gemeindebundes.

    Quellen: Website Austro Control http://www.austrocontrol.at/ -  Website www.DerStandard.at , 5.12.2015

     

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