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Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Vom E-Government zum M-GovernmentAL Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter | 19.02.2018 15:36:17 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – Februar 2018

    Vom E-Government zum M-Government

    Bei der Entwicklung der neuen Online-Plattform www.oesterreich.gv.at sollen insbesondere erleichterte Zugangsmodalitäten (Single-Sign-On), Benutzerfreundlichkeit sowie die Kompatibilität mit unterschiedlichen mobilen Endgeräten im Fokus stehen. Im Endausbau sollen die wichtigsten Behördenwege auch via App am Smartphone erledigt werden können. Die neue Digitalministerin Margarethe Schramböck meinte dazu: "Das Motto lautet vom E-Government zum M-Government. Entscheidend ist die Wahlfreiheit, ob man seine Amtswege digital oder klassisch am Amt erledigen will. Die Bürger sollen selbst entscheiden, wie Sie mit uns kommunizieren wollen, der Staat soll das nicht verordnen". Das neue Angebot ist für frühestens Ende 2018 zu erwarten. An dieser Stelle wird rechtzeitig darüber berichtet.

    Was ist M-Government?
    Mobile Government bezeichnet „…die mobile Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien“.

    Mobile Endgeräte wie Smartphones haben in Österreich eine Marktdurchdringung von rund 95 Prozent erreicht. Die Besucher der Gemeindewebseiten kommen mit bis zu 50 % ebenfalls bereits von mobilen Internet-Geräten. Daher erfolgen elektronische Services mittlerweile sehr oft über den Einsatz mobiler Endgeräte wie Smartphone und Tablet.

    Laut OECD stellen mobile Dienste auch in schwächer entwickelten Ländern eine Alternative zu kostenintensiven Infrastrukturen dar. Die Bereitstellung von Informationen und auch die Beteiligung der Bevölkerung an politischen Prozessen kann durch den Einsatz von M-Government optimiert werden. Der Einsatz neuer Kommunikationskanäle verändert die Kommunikation mit dem Bürger. Mobile Government ermöglicht es, dass vice versa der Bürger sich an die Verwaltung wendet, so wie auch die Verwaltung dem Bürger Informationen an das mobile Endgerät sendet.

    Mögliche Anwendungen von M-Government
    - Mobiles Beschwerdemanagement
    - Erinnerungen an Mülltermine, Informationen zu Veranstaltungen, Hinweise bei möglichen Naturkatastrophen
    - Ersuchen um Mithilfe bei verschiedenen Aktionen
    - Bezahlen von Parktickets, Kauf von Veranstaltungskarten
    - ...

    Für Websiten ist der Einsatz von „Responsive Webdesign“ heutzutage erforderlich. Dadurch passt sich die Website automatisch an jedes Endgerät an und ist z.B. auf Smartphones gut erfassbar. Wie im E-Government muss auch beim Angebot von M-Government umfassend geprüft werden, welche Dienstleistungen sich für mobile Anwendungen eignen und ob die Sicherheitsstandards erfüllt werden können. 

    Meine Meinung
    Mobile first? Diese Frage stellt sich. Wesentlich ist, dass eine Behörde ihre Prozesse im Griff hat, dann werden die Bürger zufrieden sein, ob im Rathaus, per Telefon, auf der Website oder per M-Government.

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