E-Government

Kontaktdaten von E-Government
ForumE-Government
Eröffnet am17.11.2011
Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

Aktuelle Beiträge

  • Web-Cam is watching you –Richtlinien 2021AL Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter | 26.01.2021 08:52:15 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – Februar 2021


    Web-Cam is watching you –Richtlinien 2021

    China nähert sich der Milliardengrenze an Kameras, die jeden Winkel des Landes beobachten. In Österreich sind es immerhin auch schon weit mehr als eine Million Kameras, die in verschiedensten Erscheinungsformen und mit unterschiedlichem Zweck Tag und Nacht ihren Dienst versehen. Das ergibt natürlich eine Menge an Fragen bezüglich Genehmigung und Verwendungszweck in Verbindung mit dem Datenschutz. Als bester Ansprechpartner bietet sich in Österreich die Datenschutzbehörde der Republik Österreich an.

    Wo und wie haben die Gemeinden mit Kameras zu tun, wie ist der rechtliche Stand, auf was muss geachtet werden? Hier nur ein ganz kurzer Auszug und Hinweis auf die wichtigsten Bestimmungen. Eines steht über allem: das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre.

    Drohnen mit Kamera – nun mit Führerschein und Kennzeichen

    Seit 1. Jänner 2021 gibt es eine neue Gesetzeslage, die in der EU im Wesentlichen gleich ist. Die Registrierung ist von jedem Drohnenbetreiber einmalig für alle von ihm betriebenen Drohnen vorzunehmen. Dabei wird eine Registrierungsnummer vergeben, die der Betreiber auf allen von ihm betriebenen Drohnen anbringen muss. Es handelt sich um ein ähnliches System wie das Kennzeichen bei einem KFZ, nur dass pro Betreiber eine Kennung für alle von ihm betriebenen Drohnen zugewiesen wird und nicht für jedes Gerät eine eigene. Ausgenommen von der Registrierung sind nur Drohnen, die leichter als 250 g sind und keine Kamera haben.


    Der Drohnenführerschein wird für alle Drohnenpiloten verpflichtend, die mit Drohnen mit einem Gewicht über 250 g fliegen wollen. Dabei handelt es sich um einen Online-Kurs, der kostenlos auf dronespace.at von Austro Control zur Verfügung gestellt wird. Nach Absolvierung des Online-Trainings ist – ebenfalls online – ein Multiple Choice-Test von 40 Fragen zu absolvieren. Bei positiver Beurteilung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Führerschein ist bei jedem Flug entweder elektronisch (etwa am Smartphone) oder in ausgedruckter Form mitzuführen. Siehe https://www.austrocontrol.at/drohnen 

    In der Kategorie „offen“ (250 Gramm bis maximal 25 Kilogramm) ist der Flug bis zu 120 Meter über Grund gestattet, wobei stets eine direkte Sichtverbindung zur Drohne bestehen muss. Ein Überfliegen von Menschenansammlungen ist dabei prinzipiell verboten. Wie nahe man allerdings unbeteiligten Personen kommen darf liest sich wie eine kleine Wissenschaft, abhängig von der Drohnengewichtsklasse C0-C4 und den Unterkategorien für die Abstände A1-A3. Je kleiner die Drohne, desto geringer der mögliche Abstand (bis auf 5 m!). Siehe https://airandmore.at/drohnen-ce-kennzeichnung-klasse-eu/ 

    Damit soll der Hype im privaten Bereich etwas reguliert werden. Für Betriebe und Behörden werden professionelle Grundlagen geschaffen.

    Überwachungskameras / Baustellenkameras / Wetterkameras

    Die Videoüberwachung ist seit dem 25.05.2018 nicht mehr bei der Datenschutzbehörde zu melden, ist aber in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aufzunehmen. Hier lohnt sich ein Gespräch mit dem Datenschutzverantwortlichen der Gemeinde, der zumeist ein Formular für die Datenschutz-Folgenabschätzung parat hat. Die DSGVO gestattet also den Einsatz von Videoüberwachungen innerhalb bestimmter Grenzen. Ein berechtigtes Interesse wird jedenfalls angenommen, wenn die Videoüberwachung zum Schutz von Personen oder Sachen erforderlich ist und zwar aufgrund bereits erfolgter Rechtsverletzungen (z.B. Diebstähle oder Sachbeschädigungen) oder eines in der Natur des Ortes liegenden besonderen Gefährdungspotentials. 

    In allen Fällen sind folgende Parameter heranzuziehen: Die Videoüberwachung erfolgt zeitlich und örtlich nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß. Ein Einbeziehen öffentlicher Verkehrsflächen (beispielsweise Gehsteig oder Straße) ist nur dann zulässig, wenn der Schutzzweck der Videoüberwachung sonst nicht erfüllt werden könnte (zum Beispiel Überwachung einer an einen Gehsteig grenzenden Fassade zum Schutz vor Sachbeschädigung im Ausmaß von maximal 50 Zentimeter). Nachbargrundstücke dürfen jedenfalls nicht gefilmt werden. Die Videoüberwachung ist geeignet gekennzeichnet (durch Schilder, Aufkleber und dergleichen) und die Aufnahmen werden in regelmäßigen Abständen überschrieben/gelöscht. Eine Speicherdauer von bis zu 72 Stunden wird von der Datenschutzbehörde jedenfalls als zulässig erachtet. Eine Auswertung der Aufnahmen erfolgt nur im Anlassfall (zum Beispiel um festzustellen, wer eine Beschädigung durchgeführt hat).

    Landschafts- und Wetterkameras sowie Urlaubs- oder Freizeitfilme, die nicht auf die identifizierende Erfassung unbeteiligter Personen hinauslaufen, sind zulässig. Die Beurteilung, ob eine Videoüberwachung als zulässig angesehen werden kann, obliegt dem Verantwortlichen. Diese Prüfung muss vor der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. 

    Kameras bei Gemeinderatssitzungen

    Das Filmen, Live-Streamen und öffentliche Speichern von Gemeinderatssitzungen ist seit der Gemeindeordnungsnovelle 2018 zulässig. § 53, Abs. 1a sieht vor: „Die Übertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen durch die Gemeinde im Internet ist zulässig, soweit sichergestellt ist, dass dabei Zuhörerinnen und Zuhörer visuell nicht erfasst werden“. Schon gibt es Anbieter, die sich auf das Filmen und Speichern der Gemeinderatssitzung im Internet, z.B. auf YouTube, spezialisiert haben, siehe https://www.gemeinderatssitzung.tv . Ein Weg zu mehr Partizipation im Gemeindebereich.

    Meine Meinung:

    Das Thema ist hochaktuell und ein Grundwissen dazu ist für die Gemeindeführung notwendig. Dieses Wissen ist am besten im Internet unter www.dsb.gv.at abrufbar. Die Datenschutzbehörde gibt hier Antworten auf viele Fragen. Detailregelungen finden sich aber auch in anderen Gesetzen wie z.B. in der Oö. Gemeindeordnung. Ein Muss als (Home-Office-)Lektüre.

     

    Antwort verfassen