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Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • WhatsApp am Diensthandy – Was ist zulässig?AL Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter | 24.03.2021 09:14:22 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – März 2021

     

    WhatsApp am Diensthandy – Was ist zulässig?

    Stellen wir uns vor, die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält von seinem Gemeinde-IT-Administrator die Information, dass WhatsApp auf einem Diensthandy nicht zulässig ist und daher zu löschen ist. Bürgermeister erhalten auch über diesen Kanal viele Anregungen und Beschwerden aus der Bevölkerung. 97 % der Österreicher über 16 Jahren oder 175 Millionen Menschen weltweit kommunizieren täglich über WhatsApp und der Bürgermeister oder hohe Funktionäre aus Politik und Verwaltung sollen den Marktführer vom Handy verbannen? Das ist zwar nach der DSGVO vorgesehen, aber einfach nicht realistisch. Welche Möglichkeiten tun sich auf? Hinweis: Dieser Artikel wird nicht aus juristischer Sicht verfasst, sondern aus der praktischen Gemeindesicht.

    IT-Sicherheitshandbuch der Gemeinde

    Zuerst lohnt sich ein Blick in das IT-Sicherheitshandbuch der Gemeinde. Hier finden sich in manchen Gemeinden Verbote von Messengerdiensten wie WhatsApp, die nicht beachtet werden oder auch Versuche, das eigentliche Verbot in eine positiv zu betrachtende Grauzone zu verwandeln. Jedenfalls: reinschauen, Aktualität betrachten, Umsetzbarkeit beachten.

    WhatsApp -Nutzungsbedingungen

    Die Nutzungsbedingungen von WhatsApp sind eindeutig: „Du teilst deine Informationen, wenn du unsere Dienste nutzt und über sie kommunizierst, und wir teilen deine Informationen, damit wir unsere Dienste betreiben, anbieten, verbessern, verstehen, individualisieren, unterstützen und vermarkten können“. Dieser eine Satz ist in hunderten querverlinkten Seiten auf www.whatsapp.com zu finden, ebenso wie „Whatsapp teilt deine Kontakte nicht mit Facebook“. Das lässt den Nutzer mit der Frage „Mit wem denn sonst?“ zurück und auch mit dem Gefühl der Ohnmacht. Stimmst du den Bedingungen nicht zu, dann kann WhatsApp nicht mehr genutzt werden.

    DSGVO und WhatsApp

    Die Verwendung von WhatsApp im kommunalen Bereich wirft so manch datenschutzrechtliche Probleme und nicht zu klärende Fragen über Datensicherheit, Datenweitergabe im und außerhalb der EU, Datenzugriff, … auf. Kommt man innerhalb der Gemeinde zum Schluss, die Nutzung von WhatsApp auf dienstlichen Geräten zu verbieten, so muss auch die Frage geklärt werden, was mit der Nutzung von WhatsApp auf privaten Geräten zu dienstlichen Zwecken geschehen soll („Bring your own device“-Thematik). Beispielsweise die Trennung von privaten und geschäftlichen Kontakten im Adressbuch.

    Eine Möglichkeit, den Einsatz von WhatsApp sowohl beim Datenschutz als auch bei der Praxistauglichkeit noch einigermaßen rechtfertigen zu können wäre, dass das Mobiltelefon durch PIN oder Biometrie gesichert ist (kein Wischmuster) und empfangene Nachrichten dienstlicher Art nicht via WhatsApp beantwortet werden, sondern z.B. auf das Mailkonto oder das Gemeinde-EDV-System weitergeleitet und von dort weg bearbeitet und beantwortet werden.

    Alternative: Signal

    Es gibt einige alternative Messengersysteme, die dem Marktführer sehr ähnlich sind, aber mehr Sicherheit bieten. Neben Telegram und Threema sticht in den letzten Monaten vor allem „Signal“ hervor. Die App hat eine sehr ähnliche Benutzeroberfläche, verschlüsselt alle Chats standardmäßig, hat einen offenen Open-Source-Programmiercode, selbstzerstörende Nachrichten, gibt keine Nutzerdaten im Unternehmen weiter und finanziert sich über eine gemeinnützige Stiftung. Auch Edward Snowden (Whistleblower) und Jack Dorsey (Twitter-Chef) finden sich unter den Befürwortern. Dutzende Millionen neue Nutzer in den letzten Monaten waren die Folge, auch weil WhatsApp die Nutzungsbedingungen gerade so ändern möchte, dass Facebook „seine Dienste verbessern darf“. Diese Änderung wurde aufgrund von Millionen Nutzerbeschwerden bis Mai 2021 aufgeschoben. Der Kunde hat also doch noch eine Art von Mitspracherecht.

     

    Meine Meinung: 

    WhatsApp gibt Daten im Facebook-Konzern weiter. Damit werden die Internet-Inhalte immer mehr personalisiert und es entsteht ein verzerrtes Abbild der (virtuellen) Realität. Aus diesem Grund raten immer mehr juristische und fachliche Foren zur Abkehr von WhatsApp und Nutzung von Signal. Mit dem steigenden Verbreitungsgrad wäre dann auch die Kommunikation mit Signal mit einem großen Teil der Freunde bzw. der Bevölkerung möglich. (Zusätzlich) Ausprobieren!

     

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