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Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Social Media: Gefahren für die GemeindeAL Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter | 28.03.2022 15:07:53 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – März 2022


    Social Media: Gefahren für die Gemeinde


    Im November 2021 habe ich den Bericht „Social Media: Nutzung durch die Gemeinden“ veröffentlicht. In diesem Zusammenhang darf man natürlich nicht nur von den Vorteilen sprechen, sondern auch auf die Gefahren aufmerksam machen. Besonders in den letzten Monaten fanden die Begriffe „Fake News“ und „Hate Postings“ quasi Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch. Leider.


    Was offline verboten ist, das ist auch online verboten

    Was ist verboten ? Als Grundsatz gilt: „Was offline verboten ist, das ist auch online verboten“. Immer mehr werden auch die Betreiber von Social Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, Amazon & Co in die Pflicht genommen. In Europa über den „Digital Markets Act (DMA)“, der die Pflichten dieser Plattformen normieren soll und über den „Digital Service Act (DSA)“, der insbesondere die gesellschaftspolitischen Fragen und den Nutzer in den Mittelpunkt stellt. Beides soll noch heuer im EU-Parlament beschlossen werden und 2023 in Kraft treten.


    Facebook, Twitter & Co reagieren aber unabhängig von gesetzlichen Vorgaben auch aufgrund interner Compliance-Regeln. Bekanntestes Beispiel ist Ex-US-Präsident Donald Trump, der von einigen Plattformen gesperrt wurde und nun mit seinem eigenen Medienkonzern im Februar 2022 ein Netzwerk begründete, um dort die „Wahrheit“ zu verbreiten (Truth Social, vorerst nur in Amerika aktiv).


    Straftatbestände bei Internet-Postings

    Die wesentlichen Straftatbestände, abgesehen vom Verbotsgesetz, laut Strafgesetzbuch sind:

    • Cyber-Mobbing: bewusstes Beleidigen, Belästigen oder Bloßstellen im Internet; interessant: es droht eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr, wenn es öffentlich begangen wird, wobei „öffentlich“ als Begriff rechtlich gesehen für mindestens ca. 10 Personen wahrnehmbar bedeutet
    • Verhetzung: diesen Straftatbestand begeht, wer gegen bestimmte Gruppen oder deren Mitglieder zu Gewalt auffordert, zu Hass aufstachelt oder diese beschimpft. Da kann es um Hautfarbe, Nation, Religion etc. gehen aber auch um Flüchtlinge und Asylwerber
    • Beleidigung: wenn eine Person öffentlich beschimpft, bedroht, verspottet oder körperlich misshandelt wird.


    Details zum Thema wurden im Gesetzespaket zu „Hass im Netz“ im Jänner 2021 behandelt. Infos dazu gibt es beim Justizministerium: https://justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/1 


    Umgang mit Fehlverhalten

    Grundsätzlich ist das Thema nicht neu, waren doch Beschimpfungen bis Hasstiraden früher an den Stammtischen gang und gäbe. Die Verlagerung vieler Diskussionen ins World Wide Web erfordert klare Zuständigkeiten und Verantwortung innerhalb der Organisation Gemeinde, denn der offizielle Facebook-Auftritt der Gemeinde ist ein Medium nach dem Mediengesetz. Medieninhaber ist daher die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister mit voller Verantwortung bis hin zur Klagbarkeit für die eigenen Inhalte UND die Kommentare darunter. Eine sehr regelmäßige Beobachtung des eigenen Auftritts im Web ist also erforderlich. Daraus abgeleitete Maßnahmen bei Problemen können/sollen/müssen sein:


    • Klare Zuständigkeit und Verantwortung innerhalb der Organisation
    • Löschen von Kommentaren bei Beschimpfungen, hetzerischen Kommentaren, Lügen, etc. 
    • Achtung bei Kampagnen oder Shitstorms gegen z.B. Betriebe oder Personen in der Gemeinde – die Betroffenen informieren und Postings löschen
    • Beweise sichern, dokumentieren, Screenshots machen, …
    • Klare Position beziehen und Zivilcourage zeigen
    • Bei Bedarf externe Experten miteinbeziehen oder die ZARA-Beratungsstelle in Anspruch nehmen: https://zara.or.at
    • Veröffentlichung von Gegendarstellungen bei Aufforderung bzw. Unterlassung


    Immerhin hat der Medieninhaber nicht die Verpflichtung, Nachforschungen bezüglich Identität der Poster anzustellen. Wichtig zu wissen: Niemand hat einen Anspruch auf Veröffentlichung seiner Meinung in einem Gemeindemedium.


    Meine Meinung:

    Der Österreichische Gemeindebund hat mit der Broschüre „Umgang mit Hass im Netz der Kommunalpolitik“ das Thema erkannt und ausführlich aufgearbeitet. Die Bewusstseinsbildung für die richtige Reaktion zur richtigen Zeit ist für die verantwortlichen Gemeindepolitiker und Gemeindebediensteten ein Gebot der Stunde.


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