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Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Neues Jahr – Neue Signatur: ID Austria statt HandysignaturAL Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter | 17.01.2023 16:14:41 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – Jänner 2023

    Neues Jahr – Neue Signatur: ID Austria statt Handysignatur

    Das neue Jahr bringt eine weitere Aufwertung der Elektronischen Signatur: Am 30. Juni endet der Parallelbetrieb der Handy-Signatur mit der ID Austria. Die Basis für die ID Austria ist die App „Digitales Amt“, diese also unbedingt von Ihrem App-Store (Play Store für Android, Appstore für iPhone) aufs Smartphone laden.

    Ab 1. Juli 2023: ID Austria als alleinige behördliche E-Signatur und E-Identität

    Identitäten gibt es viele. Die meisten von uns kennen die Facebook-ID oder Apple-ID. Dabei handelt es sich nur um eine behauptete Identität und nicht um eine reale. In Europa wurde die reale elektronische Identität, bezeichnet als E-ID, durch die eIDAS-Verordnung geschaffen und von den einzelnen Staaten einheitlich umgesetzt. In Österreich in Form der ID Austria.

    „Durch diese digitale Souveränität können wir die eigene Rolle in der digitalen Welt selbständig ausüben“, erklärte Johannes Rund vom Bundeskanzleramt in Vertretung von Staatssekretär Florian Turksy beim Public-Management-Tag am 29.11. 2022 an der FH Linz über die E-ID. Ähnlich sieht das auch Clemens Gruber, der neue Digitalisierungsbeauftragte des Landes OÖ: „Die E-ID wird beim Land OÖ eine zentrale Rolle in allen Prozessen einnehmen“. Bundesweit wurde neben vielen Anwendungen erst kürzlich über die App „eAusweise“ der digitale Führerschein ermöglicht, weitere digitale Ausweise werden folgen.


    Nur mit der ID Austria wird in Österreich die digitale Transformation (digitaler Wandel) gelingen, also der fortlaufende, tiefgreifende Veränderungsprozess bei Behörden, in Wirtschaft und Gesellschaft, der durch die Entstehung immer leistungsfähigerer digitaler Techniken und Technologien ausgelöst worden ist (vgl. Wikipedia).

    Gemeinden als Registrierungsbehörden

    Für alle Gemeinden die bisher schon Registrierungsbehörden waren bedeutet das, dass bis 30. Juni 2023 noch Handy-Signaturen aktiviert werden können. Die Signaturen, die von Behörden (Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Finanzämter sowie Oberste Organe des Bundes und der Länder) erstellt wurden/werden, können dann spätestens nach diesem Zeitpunkt beim Einstieg in eine Anwendung oder ein Portal zu einer ID Austria mit vollem Funktionsumfang aufgewertet werden, ein Gang zur Registrierungsbehörde ist dann nicht notwendig. Das ist jetzt schon für die Nutzer der „Digitales Amt“-App möglich.

    Die ID Austria mit Vollfunktion kann dann alle 5 Jahre vor Ablauf im Self-Service verlängert werden, ohne dass eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden muss. Handy-Signaturen, die nicht behördlich (SV, A1 etc.) aktiviert wurden/werden können spätestens nach dem 30.06.2023 beim Einstieg in eine Anwendung oder ein Portal in eine ID Austria mit Basisfunktion (Handy-Signatur-Funktion) aufgewertet werden. Diese kann nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit nicht mehr verlängert werden, danach ist der Gang zu einer der Registrierungsbehörden (oesterreich.gv.at) notwendig.

    Gemeinden, die jetzt schon als Registrierungsbehörden für die ID Austria im Pilotbetrieb tätig sind, können Interessenten gleich auf die ID Austria aufmerksam machen, für den Registrierungsprozess ist ein amtlicher Lichtbildausweis und ein aktuelles Passfoto, sowie (im Idealfall) ein Smartphone mit aktiviertem Fingerprint/Gesichtserkennung und mit installierter Digitaler Amt-App in der aktuellsten Version erforderlich.

    Meine Meinung: 

    Die Handy-Signatur ist mit derzeit 3 Millionen Installationen eine Erfolgsgeschichte, auch wenn es (zu) viele Jahre gedauert hat. Nun sind viele wichtige Anwendungen vorhanden und mit der Weiterentwicklung zur ID Austria kann die Signatur dann auch europaweit verwendet werden. Alle aktuellen Informationen zur ID Austria finden Sie auf www.id-austria.gv.at .


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