Sehr geehrte Damen und Herren!
Unberechtigte Verwendung des Gemeindewappens
Wir haben von Gemeinden erfahren, dass offenbar im Internet und/oder über Facebook von Firmen Jacken und T-Shirts mit aufgedruckten Gemeindewappen zum Kauf angeboten werden.
Liegt für derartige Anpreisungen keine zuvorige Anzeige gegenüber der betreffenden Gemeinde vor, so werden diese in aller Regel auf Grundlage des § 4a (3) Z 2 1. Halb-satz Oö. GemO 1990 vom Gemeindevorstand/Stadtrat bescheidmäßig zu untersagen sein.
Erst wenn diese Untersagung in Rechtskraft erwachsen ist, bestünde in weiterer Folge die Möglichkeit einer Verwaltungsstrafe durch die Bezirksverwaltungsbehörde, falls das Gemeindewappen dann trotz Untersagung weiterverwendet wird (§ 4a Abs. 4 Oö. GemO 1990).
Mit den besten Grüßen
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