Die Rathaus-Amtstafel: Schaukasten oder elektronisch? ( Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter des OÖ. Gemeindebundes | 23.04.2012 14:10:01 )E-Government - Vom und für Praktiker - Dezember 2010
Schon seit Jahrzehnten kennen wir
die Amtstafel beim Rathaus-Eingang oder im Rathaus. Je nach Gemeinde hat sich
die Amtstafel über diese Zeit mehr oder weniger verändert. Und je nach Gemeinde
variieren die Inhalte sehr stark. Faktum ist, dass 99,9 % der Amtstafeln
einfache Schaukästen sind, die mit papierenen Einladungen und Kundmachungen
beschickt werden. In letzter Zeit sind einige Gemeinden dazu übergegangen, den
Inhalt der Amtstafel auch ins Internet zu bringen, siehe z.B. www.kremsmuenster.at/amtstafel,
was aber nicht die Amtstafel im herkömmlichen Sinn ersetzt sondern zusätzliches
Bürgerservice darstellt.
Im Hinblick auf eine elektronische
Variante des „Schaukastens“ wird der interessierte Leser nun die Frage nach der
rechtlichen Grundlage einer Amtstafel stellen. Hauptsächlich wirkt hier der §
94 der Oö. Gemeindeordnung, Kundmachung, welcher im Absatz 3 unter anderem
bestimmt: „Die Kundmachung ist vom Bürgermeister binnen zwei Wochen nach der
Beschlussfassung durch Anschlag an der Gemeindeamtstafel durchzuführen“.
Weiters gibt es Bestimmungen über den Anschlagvermerk und den Umfang der
Kundmachungen. Aus rechtlicher Sicht erscheint eine rein elektronische
Amtstafel möglich zu sein, wenn auch noch kleinere Gesetzesänderungen
(Anschlagvermerk, Anschlagzeit) erforderlich sein dürften. (Stellungnahme des
Oö. Gemeindebundes, Mag. Flotzinger).
Und nun der Schwenk zu einer
möglichen elektronischen Amtstafel beim Eingang des Rathauses. Während in jedem
Arztwartezimmer oder Bankenvorraum schon ein Bildschirm mit den neuesten
Methoden zur Bekämpfung der aktuellen Viren flimmert oder verlockende Angebote
von „bis zu xxx % Zinsen“ durch die Lautsprecher verkündet „bewegt“ sich auf
der Gemeinde-Amtstafel noch immer nichts. Ein EU-Projekt der RiS GmbH mit den
Gemeinden Freistadt, Garsten und Kremsmünster bringt nun allerdings Bewegung in
die Sache.
Die Herausforderung im Projekt war
jedoch, die Informationen vollständig und für die Bürger praktikabel nutzbar
auf einer E-Amtstafel (Bildschirm) beim Rathaus anzuzeigen. Dass die gleiche
Information dieser „Tafel“ auch auf der Homepage der Gemeinde aufscheint ist
selbstverständlich und ohne Aufwand machbar. Um die Attraktivität der Amtstafel
als Ganzes zu heben ist es wünschenswert, dass auch andere Inhalte wie Fotos
oder Videos und Informationen der Gemeinde-Privatwirtschaftsverwaltung zu sehen
sind. Dies würde mehr Menschen zur Amtstafel bringen, die automatisch auch die
amtlichen Informationen konsumieren würden (Beispiel Informationsmix in der
Gemeindezeitung). Doch während bei Ärzten und Banken die Inhalte zentral für
oft hunderte Ausgabegeräte eingespielt werden, sind bei der Gemeinde-Amtstafel
wieder die Gemeindemitarbeiter für die individuelle Betreuung zuständig. Das
bedeutet, dass der Aufwand für die Einbringung der Inhalte minimiert werden
muss. Redundanzen können nur vermieden werden, wenn es ein Eingabetool gibt.
Damit auch ältere oder
benachteiligte Menschen weiterhin die Inhalte der Amtstafel erfassen können,
gibt es technische Möglichkeiten wie einen berührungsintensiven Touch-Screen
oder Druckknöpfe a la PC-Maus, die ein Umblättern oder Umschalten auf andere
Inhalte ermöglichen.
Meine Meinung:
Im 21. Jahrhundert sollte auch die
E-Amtstafel für Gemeinden ein Thema sein. Voraussetzungen: Der Nutzen für die
Bürgerinnen und Bürger wird erhöht und der Aufwand für die Gemeindemitarbeiter
steigt nicht. Das Projekt der drei Gemeinden Freistadt, Garsten und
Kremsmünster mit der RiS GmbH steht kurz vor dem Abschluss und wird im Frühjahr
2011 umgesetzt. Anschließend berichtet die Oö. Gemeindezeitung wieder darüber.
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