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Eröffnet am17.11.2011
Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Fragen und Antworten zur Bürgerkarte, Amtssignatur, E-Signatur / Teil 1Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter des OÖ. Gemeindebundes | 23.04.2012 14:59:48 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – Februar 2011

    Rund 30 %, also beinahe jede dritte Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der oö. Gemeinden hat sie bereits: Eine elektronische Signaturkarte in der Größe einer Kreditkarte mit Chip. Überwiegend handelt es sich um eine Gemeindekarte (KFG-Versicherte) oder auch um eine E-Card (GKK-Versicherte). Mehr und mehr hält auch die Handysignatur Einzug in den Gemeindealltag. Mit diesen neuen Möglichkeiten ergeben sich auch immer mehr Fragen. Hier eine Auswahl samt Antworten.

    Ich habe bereits eine Amtssignaturkarte der Gemeinde, brauche ich für die Elektronische Signatur im Privatbereich eine zweite Karte?
    Nein, grundsätzlich genügt eine Chipkarte. Ein Vergleich: Sie unterschreiben mit Ihrer rechten Hand (oder linken Hand) ja sowohl beruflich wie auch privat. Gleichermaßen ist die Bürgerkarte zu sehen. Es gibt allerdings auch Bedenken, dass die Verwendung von Chipkarten mit dem Amtssignaturzertifikat im Privatbereich den Anschein eines amtlichen Vorganges erwecken könnten. Als Pragmatiker teile ich persönlich diese Meinung mit dem Hinweis auf den obigen Vergleich und dem Fehlen der Bildmarke nicht.

    Darf meine Kollegin im Meldeamt meine Bürgerkarte zum Abrufen von Strafregisterbescheinigungen verwenden?
    Nein, die Bürgerkarte ist ein persönliches Dokument und mit der eigenhändigen Unterschrift gleichgesetzt. Wenn die Kollegin den PIN-Code der Karte kennt, kann sie auch private Dokumente unterschreiben. Ähnliches Beispiel: Die Bankomatkarte samt Code vertrauen Sie Ihrer Kollegin ja auch nicht an.

    Welche Art von Dateien kann ich mit der Bürgerkarte signieren?
    Gebräuchlich ist die Signatur von PDF-Dokumenten. Diese Dokumentart ist ein freies Format, kann mit vielen Gratis-Programmen geöffnet werden und ist auch bezüglich der Archivierung derzeit der beste Weg. Je nach Software können auch Word-, Excel- oder Outlook-Dateien signiert werden. Empfohlen wird jedoch die Umwandlung in ein PDF-Format vor der E-Signatur.

    Kann ich mit der Bürgerkarte auch E-Mails signieren?
    Grundsätzlich ja, aber ich halte es in 99,99 % der Fälle für nicht erforderlich. Erforderlich wäre die neueste Generation der e-card (erkennbar an der Brailleschrift auf der Vorderseite) bzw. der Bürgerkarte und der Eintrag der E-Mail-Adresse, von welcher aus signiert werden soll, im Zertifikat. Dies kann im Nachhinein leider nicht verändert werden.

    Erhalten auch juristische Personen eine Bürgerkarte?
    Nein. Dafür können natürliche Personen (z.B. Geschäftsführer) eine Vertretungsvollmacht für eine Firma auf ihrer eigenen Bürgerkarte eintragen lassen.

    Wie lange ist das Zertifikat auf meiner Bürgerkarte gültig?
    5 Jahre. Auf der Web-Seite von A-Trust können kann man jederzeit unter http://www.a-trust.at/directory/?ch=3&lang=GE durch Eingabe von Nachname/Vorname oder der E-Mail-Adresse nach dem eigenen und anderen Zertifikaten suchen. Bei der Trefferliste wird bei jedem Zertifikat das Datum "Gültig bis" angezeigt. Achtung: bei dieser Suche werden auch schon abgelaufene Zertifikate angezeigt.

    Brauche ich eine Bürgerkarten-Software auf meinem PC?
    Grundsätzlich empfehle ich die Installation einer lokalen Software, da die mobile Signatur und die Online-Signatur noch nicht von allen Applikationen unterstützt werden. Aus heutiger Sicht empfehle ich die Bürgerkartenumgebung von A-Trust namens „a-sign“, downloadbar bei A-Trust unter http://www.a-trust.at/info.aspx?ch=2&lang=GE&node=733

    Was passiert, wenn ich meine Bürgerkarte verliere?
    Wenden Sie sich an den Widerrufsdienst der Firma A-Trust - rund um die Uhr: Telefon (01) 715 20 60. Eine Sperre ist für den Fall vorgesehen, dass das Handy oder die Karte vorübergehend abhanden gekommen ist, aber möglicherweise wieder auftauchen wird. Durch eine Sperre wird die Bürgerkarte sofort deaktiviert. Sie haben 10 Tage lang Zeit, die Sperre wieder aufzuheben. Nach Ablauf dieser Frist geht die Sperre automatisch in einen Widerruf über.

    Meine Meinung:
    Stellen Sie Ihre Fragen, entweder im E-Government-Forum (Adresse unten) oder per E-Mail an den Gemeindebund oder direkt an mich. Sie erhalten umgehend eine Antwort!

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