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Eröffnet am17.11.2011
Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Fragen und Antworten zur Bürgerkarte, Amtssignatur, E-Signatur / Teil 2Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter des OÖ. Gemeindebundes | 23.04.2012 15:24:48 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – März 2011

    Bürgerkarte, Amtssignatur, E-Signatur / Teil 2

    Rund 30 %, also beinahe jede dritte Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Oö. Gemeinden hat sie bereits: eine elektronische Signaturkarte in der Größe einer Kreditkarte mit Chip. Überwiegend handelt es sich um eine Gemeindekarte (KFG-Versicherte) oder auch um eine E-Card (GKK-Versicherte). Mehr und mehr hält auch die Handysignatur Einzug in den Gemeindealltag. Mit diesen neuen Möglichkeiten ergeben sich auch immer mehr Fragen. Hier eine Auswahl samt Antworten.

    Kann man mehrere Chipkarten als Bürgerkarte aktivieren?
    Ja. Man kann z.B. die e-card, die Bankomat-Karte (Maestro) und andere geeignete Chipkarten parallel als Bürgerkarten nutzen. Bei Maestro-Karten bietet die Firma A-Trust ein entsprechendes Produkt, welches allerdings kostenpflichtig ist. Außerdem gibt es keine Möglichkeit der Online-Aktivierung.

    Funktioniert die Bürgerkarte mit jedem Mobiltelefon?
    Ja. Die einzige Voraussetzung ist, dass SMS empfangen werden können - und das kann jedes Handy. Natürlich kann man auch mehrere Mobiltelefone als Bürgerkarten aktivieren, so wie bei den Chipkarten.

    Kann ich für meine minderjährigen Kinder meine eigene Bürgerkarte verwenden?
    Ja. Wer auf Grund der gesetzlichen Vollmachtsregelung im Namen der Kinder unterschreiben darf, kann dazu auch die eigene Bürgerkarte verwenden. Eine eigene Bürgerkarte kann mit dem Mindestalter von 14 Jahren beantragt werden.

    Welche Kosten fallen an?
    Die Bürgerkarte am Handy und auf der e-card ist völlig kostenlos - sowohl die Aktivierung, als auch die Nutzung. Wenn man die Bürgerkarte am Handy verwendet, ist auch der Empfang der SMS mit der TAN-Nummer im Inland kostenfrei. Wenn man sich im Ausland aufhält, können jedoch Roaminggebühren des Handy-Betreibers anfallen.

    Was passiert wenn ich eine neue e-card erhalte?
    Wenn Sie Ihre alte e-card noch haben, können Sie damit hier Ihre neue e-card selbst aktivieren: https://www.a-trust.at/e-card/selfdata.aspx . Das funktioniert im Regelfall bis drei Monate nach Ablauf der Europäischen Krankenversicherungskarte (siehe Rückseite der e-card). Die alte e-card wird dadurch nicht automatisch widerrufen, sondern bleibt weiterhin als Bürgerkarte gültig (maximal diese drei Monate). Wenn Sie Ihre alte e-card nicht mehr haben, aktivieren Sie Ihre neue e-card auf dem normalen Weg: ttp://www.buergerkarte.at/aktivieren-e-card.de.php

    Fehlermeldung „Zu Ihren auf der e-card gespeicherten Daten (Name, Geburtsdatum und Geschlecht) wurde im ZMR (Zentrales Melderegister) keine Person gefunden?
    Vergleichen Sie die Schreibweise Ihres Namens auf der e-card mit Ihrer Meldebestätigung. Sie können auch einen polizeilichen Ausweis wie Reisepass, Führerschein oder Personalausweis heranziehen Um eine Bürgerkarte aktivieren zu können, müssen die Namen genau übereinstimmen. (Einzige Ausnahme: Zusätzliche Vornamen sind erlaubt). Für die Richtigstellung eines Namens auf der e-card gibt es folgende Zuständigkeiten: 1) Krankenkasse (Sozialversicherungsträger); im Zweifelsfall rufen Sie die e-card-Servicenummer: 050 124 33 11 - 2) ZMR: Zuständig ist das Gemeindeamt/Magistrat; in Wien das Magistratische Bezirksamt.

    Meine Meinung:
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