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Eröffnet am17.11.2011
Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Von der Volkszählung zur E-Registerzählung 2011: Nicht ohne die Gemeinden - Teil 1Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter des OÖ. Gemeindebundes | 23.04.2012 15:37:41 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – November 2011

    1869: In diesem Jahr fand die erste Volkszählung nach einheitlichen Grundsätzen zum gleichen Zeitpunkt in Österreich statt.

    1890: Die Ergebnisse der Volkszählung wurden mittels Lochkarten elektrisch aufgearbeitet. Das war wohl die erste „E-Government“-Anwendung. Weltweit wandte nur die USA ein ähnlich modernes Verfahren an.

    2001: Viele Menschen erinnern sich noch an die letzte traditionelle Volkszählung: 3,3 Mio Haushalte in Österreich mussten bis zu 20 Fragen pro Familienmitglied beantworten. 230.000 kg an Fragebögen wurden von den Gemeinden ausgeteilt, die Befragung organisiert, alles wieder eingesammelt, kontrolliert und an die Statistik Austria weitergeleitet.

    31.10.2011: Erstmalig wurden für die Volkszählung die Informationen nicht von den Bürgern eingeholt, sondern den vorliegenden Verwaltungsregistern entnommen. Damit wird die Volkszählung zur Registerzählung und ersetzt künftig Volks-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählungen. Die Basis dafür bildet das Registerzählungsgesetz BGBl. I Nr. 33/2006.

    Registerzählung 2011
    Das Zentrale Melderegister bildet das Rückgrat der Registerzählung. Die anderen Basisregister sind das Gebäude- und Wohnungsregister, das Unternehmensregister und das Bildungsstandregister der Bundesanstalt "Statistik Österreich" sowie das Register des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, die Daten des Arbeitsmarktservice und die Stammdaten der Abgabenbehörden des Bundes (nur die Basisdaten zur Person, nicht die Einkommensdaten). Es fanden im Wesentlichen nur die bisher bei der Zählung 2001 erhobenen Daten in die Registerzählung Aufnahme. Einige Merkmale wie z. B. der Beruf sowie das Verkehrsmittel und Wegzeit für das tägliche Berufs- und Schulpendeln konnten nicht erhoben werden, da sie in keinem Register vorkommen. Religion sowie Umgangssprache dürfen nur dann erhoben werden, wenn das zuständige Bundesministerium eine entsprechende Verordnung erlässt.

    Datenschutz
    In enger Zusammenarbeit mit den für den Datenschutz und das E-Government zuständigen Stellen im Bundeskanzleramt wurde ein Erhebungs- und Zusammenführungsverfahren entwickelt, das den direkten Personenbezug der an die Bundesanstalt "Statistik Österreich" anzuliefernden Daten eliminiert und dennoch eine Verknüpfung erlaubt. Dieses Verfahren wird durch das E-Government-Gesetz ermöglicht, indem jede für die Registerzählung relevante registerführende Einrichtung ihren an die Bundesanstalt "Statistik Österreich" zu liefernden Datenbestand mit einem von der Stammzahlenregisterbehörde (das ist die Datenschutzkommission) generierten bereichsspezifischen Personenkennzeichen "Amtliche Statistik" (bPK AS) versieht, der nur von der Bundesanstalt entschlüsselt werden kann und keinerlei Rückschlüsse auf bestimmbare Personen ermöglicht.

    Die Bundesanstalt "Statistik Österreich" erhält auf diese Weise einen vollständig anonymisierten Datenbestand. Diesen kann sie dann mit anderen, auf dieselbe Weise anonymisierten und mit demselben bPK AS versehenen Datenbestand einer anderen registerführenden Einrichtung verknüpfen.

    Weitere Informationen: www.statistik.at

    Meine Meinung:
    Die wichtigsten Daten für die Registerzählung kommen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR). Beide E-Register werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinden mit großer Sorgfalt gewartet und als Kernaufgabe betrachtet. Das bedeutet: Ohne die Gemeinde geht es nicht, ob Papier oder elektronisch.

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