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  • SEPA verändert elektronische AbgabenvorschreibungMag.(FH) Reinhard Haider, E-Governmentbeauftragter des OÖ Gemeindebundes | 07.05.2013 16:48:29 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – Mai 2013
     
      
    Am 1. Februar 2014 tritt SEPA (Single Euro Payment Area, bekannt als IBAN/BIC), der neue EU-Zahlungsverkehrsstandard, verbindlich in Kraft. Das bringt einige Änderungen mit sich. Gravierend für viele Gemeinden ist folgendes:

    Problembeschreibung:
    Bisher haben viele Gemeinden die Abgabenvorschreibungen an Steuerpflichtige die Abbuchungsaufträge erteilt haben, nicht mehr ausgedruckt sondern die Vorschreibung als Buchungszeilen auf den Kontoauszügen der Steuerpflichtigen andrucken lassen. Damit konnten Druck-, Kuvertierungs- und Portokosten gespart werden. Das ist dann nicht mehr möglich. Grund: der Infotext (derzeit alle Abgabeninfos wie Grundsteuer, Wassergebühren etc samt Kosten) lässt nur noch 135 Zeichen pro Buchung zu. Zusätzlich muss bei einem Abbuchungsauftrag künftig jedes Mal 14 Tage vorher eine Vorankündigung (prenotification) an jeden Abgabenpflichtigen erfolgen. Steht keine elektronische Möglichkeit zur Verfügung, muss erst recht wieder die Post bemüht werden.

    Lösungsmöglichkeit:
    In vielen Gemeinden ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Abbuchungsaufträgen sehr hoch (50 % und mehr). Daher könnte jetzt der Zeitpunkt für den Umstieg auf die elektronische Zustellung (Duale Zustellung) gekommen sein. 125 Gemeinden in Österreich (davon 16 in Oberösterreich, 42 in Tirol, ...) nützen bereits die Duale Zustellmöglichkeit von HPC, siehe www.duales-oesterreich.at<http://www.duales-oesterreich.at><http://www.duales-oesterreich.at> Damit werden bereits jetzt rund 16.000 Schriftstücke jährlich auf elektronischem Weg verschickt. Weitere rund 250 Gemeinden betreiben das „Bürgerportal“, ebenfalls eine Zustellplattform für elektronische Dokumente (rund 26.000 Schriftstücke jährlich) , oder ähnliche Portale, welche sehr einfach in die Duale Zustellung übergeführt werden können.

    „Duale Zustellung“ ist ein sperriger Begriff. Das System der dualen Zustellung bietet Behörden den Vorteil einer einheitlichen Schnittstelle für die elektronische Zustellung und Papierzustellung. Bedient sich die Behörde eines Dienstleisters, kann die Zustellung über die Schnittstelle der elektronischen Zustellung erfolgen. Ob die Zustellung schlussendlich elektronisch (E-Mail oder Portal) oder konventionell erfolgt, bleibt dabei für das Verfahren transparent.

    Meine Meinung:
    Bereits jetzt sollten die Gemeinden darüber nachdenken, wie die Zustellung der Dokumente, insbesondere der Abgabenvorschreibungen, ab 2014 erfolgen soll. Das kann den Gemeinden eine große Ersparnis bei den Portogebühren bringen. Die Annäherung an die Elektronische Zustellung erfolgt einerseits über den jeweiligen EDV-Dienstleister der Gemeinde, andererseits erhalten Sie beim Bundeskanzleramt hervorragende Informationen: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/5228/default.aspx

    Mag. (FH) Reinhard Haider
    E-Government-Beauftragter des OÖ. Gemeindebundes

    PS: Diskutieren Sie diesen Artikel unter der Webadresse www.ooegemeindebund.at/egovforum<http://www.ooegemeindebund.at/egovforum><http://www.ooegemeindebund.at/egovforum> des Oö. Gemeindebundes.

    OÖGZ_5_E-Government.jpg

    Beilage: Duale Zustellung-HPC-April2013.jpg
    Bildtext: Landkarte der Dualen Zustellung in Österreich, Stand April 2013, http://www.duales-oesterreich.at/index.php?id=81


    Die elektronische Zustellung
    Die elektronische Zustellung ist ein wesentlicher Bestandteil der elektronischen Verwaltung und verspricht sowohl Vereinfachungen wie auch Kosteneinsparungen auf Seiten der Behörde, sowie Komfort auf Seite der BürgerInnen. Laut österreichischem Zustellgesetz kann der Empfänger der elektronischen Zustellung pauschal zustimmen. Dies kann jedoch im Einzelfall widerrufen werden. Weiters besagt §18 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, dass auch Verfahren, die elektronisch angestoßen werden, nicht zwingend eine elektronische Zustellung bedingen dürfen, sondern auch eine Papierzustellung erlauben müssen. (www.egiz.gv.at<http://www.egiz.gv.at><http://www.egiz.gv.at>)

    Über die elektronische Zustellung erhalten die Bürger Dokumente von Behörden, wie RSa- und RSb-Briefe, elektronisch zugestellt. Einer der entscheidenden Vorteile der elektronischen Zustellung ist, dass die Schriftstücke orts- und zeitungebunden elektronisch abgeholt werden können: Die elektronische Abholung ist 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche möglich. Überdies ist die Nutzung der elektronischen Zustellung mit keinen Kosten verbunden. (www.zustellung.gv.at<http://www.zustellung.gv.at>http://www.zustellung.gv.at)

     

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