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Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) kommt ab 2014Mag.(FH) Reinhard Haider, E-Governmentbeauftragter des OÖ Gemeindebundes | 19.08.2013 11:34:05 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – Juli/August 2013

     

    Elga, das Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz, kommt ab 2014 und bringt viele Änderungen im Gesundheitswesen Österreichs mit sich. Das berichtete Mag. Engelbert PRENNER, im Bundesministerium für Gesundheit zuständig für den Bereich A - Information, Kommunikation und internationale Koordination, kürzlich an der FH Linz bei einem Vortrag vor drei Jahrgängen des Master-Studiengang Services of General Interest und dem Bachelor-Studiengang „Public Management“.

    Mag. Prenner brachte dabei eine interessante Innensicht eines „Insiders“ über die Entstehung und Inhalte des Gesetzes, das als Baustein der eHealth- Strategie Österreich im Kreise der Expert(innen) und Betroffenen in den letzten Jahren intensiv diskutiert und – siehe Ärztekammer – bekämpft wurde.

     

    Was ist dieses umstrittene ELGA genau?

    ELGA wird im öffentlichen Interesse errichtet und umgesetzt, bezieht die Betroffenen ein, schafft die Basiselemente einer eHealth-Infrastruktur (Identitäts- und Authentifizierungsmanagement, Interoperabilität, Usability) und ist der erste (legistische) Ansatz für technologiegestützte grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, führte Prenner aus.

    Es ist ein Informationssystem, das allen berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und ELGA-Teilnehmer/inne/n ELGA-Gesundheitsdaten in elektronischer Form orts- und zeitunabhängig (ungerichtete Kommunikation) zur Verfügung stellt:

    • die Vernetzung einer heterogenen Daten- und Dienstleistungslandlandschaft
    • eine Brücke im Nahtstellenmanagement
    • die Förderung der Kollaboration aller Beteiligten (integrierte Versorgung)
    • ein Hilfsmittel zur Verbesserung der Versorgungsqualität
    • die Entlastung der Patienten als Datenträger
    • ein Beitrag zur Reduktion der Informationsasymmetrie
    • die Erhöhung der Transparenz im Gesundheitswesen
    • die Verbesserung der semantischen Interoperabilität
    • natürlich auch ein Technologie- bzw. Infrastrukturprojekt

     

    Was ist ELGA nicht?

    • eine elektronische Krankengeschichte oder ihr Ersatz
    • ein klassisches EHR-System: inhaltlich und zeitlich eingeschränkt
    • ein PHR-System: kein Dateninput durch Betroffene
    • die zentrale Speicherung von medizinischen Daten
    • die Sicht auf alle Gesundheitsdaten einer Person
    • die Sicht auf die gesamte Dokumentation eines GDA
    • ein Eingriff in die Organisation (Arbeitsteilung) von GDA
    • die Ablösung der gerichteten Kommunikation
    • ein Kosteneinsparungsprojekt

    Die Rechte der Patienten sind überwiegend in den §§ 15 und 16 des ELGA-G geregelt. Wichtig ist der mögliche Widerstand der Patienten mittels einem vollständigen oder auch partiellen opt-out.

    e-Health-Initative Österreich (eHI)

    Die verschiedenen Teilbereiche der Telemedizin sollen wesentlich zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung im österreichischen Gesundheitswesen beitragen. Durch einen qualitätsgesicherten Einsatz von telemedizinischen Dienstleistungen kann der Anspruch auf Chancengleichheit bei Diagnose und Behandlung von Akut- und Notfallerkrankungen in allen österreichischen Bundesländern wesentlich verbessert werden.

    Die e-Health-Initiative wurde von der ADV Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung (http://www.adv.at)  - die IT-Community.at - und dem Bundesministerium für Gesundheit (http://www.bmgfj.gv.at/) im April 2005 als unabhängige Plattform mit dem Ziel eingerichtet, die Entwicklung, Harmonisierung und Koordinierung elektronischer Dienste im Gesundheitswesen aktiv mitzutragen. Von der Kommission der Europäischen Union wurde im Jahr 2004 die Mitteilung „Elektronische Gesundheitsdienste – eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger: Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste“ vorgelegt. In diesem so genannten E-Health-Aktionsplan wurden die Mitgliedstaaten u.a. aufgefordert, Entwicklungsperspektiven für den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen festzulegen.

    Die E-Health-Initiative (http://ehi.adv.at), ein in Kooperation zwischen dem nunmehrigen Bundesministerium für Gesundheit und der Arbeitsgemeinschaft für Datenverarbeitung eingerichtetes Expertengremium, hat einen Entwurf für eine österreichische E-­Health-Strategie erarbeitet und im Rahmen eines Kongresses Ende des vergangenen Jahres einem interessierten Fachpublikum vorgestellt.

     

    Meine Meinung:

    Ich persönlich stelle meine Gesundheitsdaten gerne zur Verfügung, weil ELGA noch mehr Qualität im Gesundheitswesen bei geringeren Kosten erwarten lässt.

    PS: Diskutieren Sie diesen Artikel unter der Webadresse www.ooegemeindebund.at/egovforum des Oö. Gemeindebundes.

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