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Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Deutschland: E-Government beim NachbarnMag.(FH) Reinhard Haider, E-Governmentbeauftragter des OÖ Gemeindebundes | 28.10.2014 08:47:51 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – November 2014

    Deutschland: E-Government beim Nachbarn

    Ab und zu tut ein Blick über die Grenzen gut, vor allem nach Deutschland. Während die Deutschen wohl oder übel zu unseren Vorbildern im Fußball zählen müssen, ist es beim E-Government umgekehrt. Da schaut das in der Verwaltung sehr fragmentierte Land gerne nach Österreich und übernimmt vorhandene Lösungen. Ein Beispiel: Während Österreich schon seit 2004 ein E-Government-Gesetz hat, brachte Deutschland ein solches erst 2013 zur Beschlussfassung.

    Während Österreich schon seit Jahren eine Initiative für die Digitale Verwaltung im Jahr 2020 hat, zieht Deutschland gerade eben nach. Unter anderem soll in sechs Jahren eine spezielle E-Mail-Variante, genannt De-Mail, flächendeckend Briefe und Amtsbesucher ersetzen. Das Hauptziel von De-Mail ist es, Nachrichten und Dokumente über das Internet vertraulich, sicher und nachweisbar zu versenden und zu empfangen und damit ein elektronisches Pendant zur heutigen Briefpost zu etablieren. In Österreich kennt man dieses Thema unter „Duale Zustellung“ schon seit Jahren. Beide sind jedoch bis heute in ihrer Akzeptanz beim Bürger zu vernachlässigen.

    Die deutsche Bundesregierung setzt aber mit der Einführung von De-Mail die EU-Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht um. Die Richtlinie verlangt nämlich, dass öffentliche Stellen bis Ende 2009 elektronische Kommunikation als verbindliches Medium akzeptieren sollten.

    106-seitiges Programm „Digitale Verwaltung 2020“

    Vorgesehen im 106-seitigen Programm Digitale Verwaltung 2020 sind auch ein Aktionsplan zu Open Data, der Online-Antrag für ein Führungszeugnis und die elektronische An- und Abmeldung von Autos. Ein wesentlicher Schritt ist dabei der konsequente Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung von der Papier-Akte zur elektronischen Akte (E-Akte). Die internen Prozesse der Verwaltung sollen dabei durchgängig digitalisiert, vernetzt und medienbruchfrei gestaltet werden.

    Ziel der Digitalisierung ist unter anderem auch, die Schriftform bei der Kommunikation oder die Pflicht zum persönlichen Erscheinen auf den Ämtern zu reduzieren. In einem ersten Schritt sollen alle bundesverwaltungsrechtlichen Vorschriften auf die Möglichkeit der Streichung oder elektronischen Ersetzung der Schriftform und des persönlichen Erscheinens untersucht werden.

    Meine Meinung

    Österreich ist im E-Government durch das Zusammenspiel Bund-Länder-Städte-Gemeinden ein Stück voraus. Die Nachbarländer wie Deutschland holen jedoch stark auf.

    Mag. (FH) Reinhard HAIDER

    E-Government-Beauftragter des OÖ. Gemeindebundes

    PS: Diskutieren Sie diesen Artikel unter der Webadresse www.ooegemeindebund.at/egovforum des Oö. Gemeindebundes.

     

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