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Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Die Datenschutzbehörde und das DatenverarbeitungsregisterMag.(FH) Reinhard Haider, E-Governmentbeauftragter des OÖ Gemeindebundes | 20.07.2015 14:27:58 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – Juli/August 2015

     

    Die Datenschutzbehörde und das Datenverarbeitungsregister 

    Sie möchten Ihre Daten aus Google löschen lassen ? 

    Sie möchten eine Videoüberwachungsanlage melden oder sich dagegen wehren ? 

    Sie brauchen Informationen zu Wildkameras oder Dash-Cams ? 

    Sie suchen Entscheidungen und Empfehlungen zum Datenschutz ? 

      

    Hier sind Sie richtig:  

    Datenschutzbehörde (DSB): http://www.dsb.gv.at  

    Mit 1. Jänner 2014 wurde die Datenschutzbehörde neu geschaffen und überwacht seither anstelle der Datenschutzkommission die Einhaltung des Datenschutzes. Grundlage des Datenschutzes in Österreich ist die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG der EU. Damit wurde das Datenschutzrecht in ganz Europa auf eine neue Grundlage gestellt. In Österreich wurde diese Richtlinie durch das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999, umgesetzt. 

    Die Datenschutzbehörde (DSB) hat folgende Aufgaben und Befugnisse:  

    •  Führung des Datenverarbeitungsregisters 
    • Entscheidung über Beschwerden: Betroffene können sich wegen Verletzung ihrer Rechte oder wegen Verletzung von Pflichten eines Auftraggebers oder Dienstleisters nach dem DSG 2000 mit einer Eingabe an die Datenschutzbehörde wenden. 
    • Kontrollbefugnisse der Datenschutzbehörde: Die DSB kann im Fall eines begründeten Verdachtes auf Verletzung der im DSG 2000 enthaltenen Betroffenen-Rechte oder Auftraggeber/Dienstleister-Pflichten Datenanwendungen überprüfen 
    • Mitarbeit in den einschlägigen Gremien der EU: Die Datenschutzbehörde ist insbesondere in der Art. 29-Gruppe und in den Gemeinsamen Kontrollinstanzen von Schengen und Europol vertreten. 
    • Stammzahlenregisterbehörde: Gemäß § 7 EGovernment-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004 idgF., ist die Datenschutzbehörde auch Stammzahlenregisterbehörde. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Stammzahlenregisters. 
    • Stellungnahme zu Gesetzes- oder Verordnungsentwürfen: Die Datenschutzbehörde ist vor Erlassung von Bundesgesetzen, die wesentliche Fragen des Datenschutzes unmittelbar betreffen, sowie von Verordnungen des Bundes, die auf der Grundlage dieses Bundesgesetzes ergehen oder sonstige wesentliche Fragen des Datenschutzes unmittelbar betreffen, anzuhören 

    Datenverarbeitungsregister (DVR): http://www.dsb.gv.at/DesktopDefault.aspx?alias=dvr 

    Das Datenverarbeitungsregister wurde durch das Datenschutzgesetz 1978 geschaffen. Mit 1. Jänner 2014 wurde das DVR ein Teil der unabhängigen Datenschutzbehörde. Das Datenverarbeitungsregister dient der Transparenz der in Österreich durchgeführten Datenverarbeitungen. Es ist ein öffentliches, allen Bürgern zugängliches elektronisch geführtes Register, in welches alle meldepflichtigen Datenanwendungen aufgrund von Meldungen der jeweiligen Auftraggeber (das sind: Firmen, Vereine, Behörden, Privatpersonen etc.) eingetragen werden.  

    Das Datenverarbeitungsregister ist auch jene Organisationseinheit der Datenschutzbehörde, in der die Registrierungsverfahren durchgeführt werden: Seit 1980 etwa 125.000 Auftraggeber mit über 420.000 Meldungen. Zunächst in Papierform oder mittels Fax, später auch per E-Mail. Heute besteht für Auftraggeber - abgesehen von gewissen Ausnahmen - die Verpflichtung, ihre Meldungen über die Internetanwendung „DVR-ONLINE“ einzubringen (§ 17 Abs. 1a DSG 2000).  

    Seit diesem Zeitpunkt werden nicht mehr alle gemeldeten Datenanwendungen von MitarbeiterInnen des DVR geprüft, sondern nur mehr solche, die (nach Angaben des Auftraggebers) besonders heikle Daten enthalten (Vorabkontrollfälle im Sinne der §§ 18 Abs. 2 und 50c Abs. 1 DSG 2000). Alle anderen Meldungen werden durch das System automatisch registriert. Seit 1. September 2012 haben ca. 7.500 Auftraggeber knapp 16.000 Datenanwendungen gemeldet, von denen 37 % automatisch registriert wurden. (Quelle: dsb-Newsletter 3/2015) 

     

    Meine Meinung 

    Die Gemeinden haben viele Berührungspunkte zum Datenschutz. Die Datenschutzbehörde bietet jede Art der Information. Beispielsweise überlegen viele Gemeinden zum Zwecke des Eigentumsschutzes eine Videoüberwachung einzuführen. Beim öffentlichen Datenverarbeitungsregister kann man Einsicht nehmen, welche Organisationen ihre Einrichtungen bereits überwachen lassen und mit welcher Begründung (Stichwortbeispiel: DVR-Recherche, Auftraggeber: Linz, Datenanwendung: Video). Das ergibt bessere Entscheidungsgrundlagen für den eigenen Umgang mit dem Datenschutz. Interessehalber das wichtigste Stichwort zur DVR-Online-Suche: der eigene Gemeindename ! 

    Mag. (FH) Reinhard Haider

    E-Government-Beauftragter des OÖ. Gemeindebundes

    PS: Diskutieren Sie diesen Artikel unter der Webadresse www.ooegemeindebund.at/egovforum des Oö. Gemeindebundes.

    Beilage: Bild DVR-Online2015.jpg 

    Bildtext: Im „DVR-Online“ kann das Datenverarbeitungsregister ganz einfach abgefragt werden. 

    <Datei herunterladen: JPGDVR-Online_2015.jpg>

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