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  • Bürger nützen das Recht auf Abstimmung im InternetAL Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter | 07.03.2018 10:38:58 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – März 2018

    Bürger nützen das Recht auf Abstimmung im Internet

    „Aktivierung der Handy-Signatur: Wir brechen alle Rekorde!“. Diese Jubelmeldung stammt vom Bundesministerium für Digitalisierung am 21. Februar 2018: 6089 Aktivierungen an einem Tag. Insgesamt haben nun schon über eine Million Menschen in Österreich eine E-Signatur. Monatlich wurden im Jahr 2017 rund 550.000 Unterschriften elektronisch abgegeben, was sich heuer beträchtlich steigern wird.

    Killer-Applikation für die Handy-Signatur
    Der Grund ist einfach: Die „Killer-Applikation“ wurde endlich gefunden. Und es hat wie bei den Internet-Shops (Amazon & Co) und Spracheingabeassistenten (Alexa & Co) mit Bequemlichkeit zu tun. Die Bürgerinnen und Bürger wollen ihr Recht auf Abstimmung auch via Internet von zu Hause aus in Anspruch nehmen. Aktuell boomt diese Anwendung bei der Unterstützungserklärung zur Einleitung des Volksbegehrens „Don’t smoke“, des „Frauenvolksbegehrens“ und des Begehrens „Asyl europagerecht umsetzen“.

    Seit Beginn des Jahres ist das durch das Zentrale Wählerregister (ZeWaeR) möglich. Es ist eine vom Bundesministerium für Inneres (BMI) zur Verfügung gestellte Datenanwendung, auf der die lokalen Wählerevidenzen aller österreichischen Gemeinden unter gleichen Bedingungen, in derselben technischen Umgebung und mit einheitlichen Funktionalitäten geführt werden. Die Evidenzen befinden sich weiterhin im Verantwortungsbereich der Gemeinden.

    Neues Volksbegehrengesetz
    Das neue Volksbegehrengesetz 2018 brachte wichtige Änderungen mit sich: Bürgerinnen und Bürger mussten bislang ihre Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen, wenn sie ein Volksbegehren unterstützen wollten – sowohl beim Einleitungsverfahren als auch beim Eintragungsverfahren. Nun können Wahlberechtigte in jede Gemeinde gehen, um für ein Volksbegehren – im Einleitungsverfahren oder im Eintragungsverfahren – zu unterschreiben. Mit Hilfe der qualifizierten digitalen Signatur („Handy-Signatur“ oder „E-Card“) können Unterstützungserklärungen und Eintragungen für Volksbegehren darüber hinaus erstmals auch von jedem beliebigen Ort via Internet getätigt werden – etwa von Zuhause oder von einem Urlaubsdomizil aus. Dadurch haben auch Auslandsösterreicherinnen und -österreicher mit einer „Bürgerkarte“ erstmals das Recht, ein Volksbegehren zu unterstützen.

    E-Abstimmung in der Praxis
    Auf der Website des Innenministeriums http://www.bmi.gv.at/411/start.aspx sind Informationen über die beim BMI registrierten Einleitungsverfahren zu Volksbegehren zu finden und auch der Link zur „Online-Unterstützung von Volksbegehren“. Grundvoraussetzung: Handy-Signatur ist registriert. Nach drei Klicks befindet man sich bei der Eingabe der eigenen Mobiltelefonnummer und des Signatur-Passwortes. Anschließend erhält man wie beim Net-Banking einen TAN-Code per SMS aufs Handy oder kann sich per QR-Code und Handy-App identifizieren. Dann erscheint die Abstimmungsmaske und per Klick auf „Unterstützen“ und einen weiteren Bestätigungsklick ist die Unterstützungserklärung abgegeben. Mehrfachabstimmung für ein Volksbegehren ist technisch unmöglich.

    Meine Meinung
    Die neue Regierung hätte der Handy-Signatur keinen besseren Gefallen tun können, als die schon beschlossene Novelle zum Nichtraucherschutzgesetz kippen zu wollen. Für die Gemeinden ergibt sich eine Entlastung im Bereich der Wahlen, für die Bürgerinnen und Bürger keine Warteschlange mehr und ein qualifiziertes und rechtssicheres Arbeiten und Leben bei vermehrter Nutzung der E-Signatur.

     

     

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