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Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Tik-Tok am Gemeinde-Diensthandy?AL Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter | 13.06.2023 14:44:12 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – Juni 2023


    Tik-Tok am Gemeinde-Diensthandy?

    Die USA und die EU haben es vorgemacht: die chinesische Handy-App Tik-Tok wurde auf Mobiltelefonen von Behördenmitarbeitenden verboten. Diese restriktive Maßnahme ist nun auch in Österreich in Diskussion und der Bund verbietet die Installation und Nutzung von Tik-Tok auf Diensthandys der Mitarbeitenden. Derzeit nicht umfasst davon sind die Mitarbeitenden von Ländern und Gemeinden und auch nicht die Politiker/innen.

    Warum ein Verbot?

    Gegenstand des Artikels ist nicht die Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Verboten, sondern was denn den Bedenken zugrunde liegt. Zuerst sind es die registrierten Verstöße von Tik-Tok bzw. der Firma Bytedance gegen den Digital Services Act (DSA) der EU. Damit einher geht unser aller Bequemlichkeit. Wir geben vielen Apps auf unseren Handys die Freigabe für Zugriff auf alle Kontakte, Standortdaten und viele Dateien, die Dank der Synchronisierung auf allen Geräten ständig verfügbar sind. Die technologischen Effizienzbemühungen holen uns auf der Datenschutzseite wieder ein.

    Natürlich erfassen US-Apps wie Facebook, Instagram, WhatsApp und Twitter solche Daten ebenso, allerdings ist hier ein verantwortungsvollerer Umgang mit dem Datenschutz zu erwarten bzw. gibt es Vereinbarungen (siehe meinen Artikel vom März 2021 im E-Government-Forum auf der Website des OÖ Gemeindebundes). Tik-Tok kommt aus China und deren Zentrale samt Datenservern befinden sich somit mitten in einem Land, das den Schutz der personenbezogenen Daten nicht als vorrangiges Ziel ausgegeben hat.

    Was macht Tik-Tok aus?

    Bunte, schrille und zeitgeistige Videos machen Tik-Tok aus. Mit dieser App können User kurze, selbstgedrehte Videos aufnehmen, mit Musik von bekannten Songs oder Filmszenen hinterlegen und dazu Tanzen oder die Lippen synchron zu den Songs bewegen. TikTok gilt auch als soziales Netzwerk, weil die User ihre Videos mit anderen teilen können. Als größter österreichischer Teilnehmer gilt Red Bull mit 8,6 Millionen Follower. Aber auch der ORF-Nachrichtendienst hat immerhin 409.000 Follower, überwiegend sehr junge Menschen, denn es ist eine Tatsache, dass 68 % der Jugendlichen diese App benutzen und oft, unter anderem von der Politik, kaum mehr anders erreicht werden können.

    Die Datenschutzrichtlinie von Tik-Tok:

    Vorsorglich hat Tik-Tok am 4. Mai 2023 die Datenschutzrichtlinie geändert bzw. verbessert. Es gilt aber weiterhin, dass 

    •    sämtliche Profildaten bis zum Geburtsdatum erhoben werden

    •    alle Nutzerinhalte wie Fotos und Videos gespeichert werden sowie alle Nachrichten

    •    auf alle Kontakte des Telefonbuches zugegriffen wird sowie auch auf deren sozialen Netzwerkkontakte 

    •    bei einer Kaufabwicklung auch alle Daten zum Kauf bis zu den Zahlungskarteninformationen gesammelt werden

    •    auch alle persönlichen Informationen über Ihre Vorlieben zur Nutzung von Tik-Tok gespeichert werden

    •    ihre personenbezogenen Daten zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Tik-Tok verwendet werden

    •    Ihre personenbezogenen Daten an Diensteanbieter, Partner von Drittanbietern, Werbe- und Datenpartner weitergegeben werden.


    Es ist also nicht zu Unrecht, wenn „Die Presse“ über Tik-Tok von „Die kunterbunte Datenfalle“ schreibt.

    Meine Meinung: 

    Für die Mitarbeiter/innen der Gemeinden ist Tik-Tok zur Ausübung des Jobs wenig sinnvoll und daher sollte ein Verbot auf Diensthandys der Gemeinde-Mitarbeiter/innen kein Problem darstellen. Ausgenommen könnten jene sein, die im Bereich Öffentlichkeitsarbeit oder Medienbeobachtung tätig sind. Die Politiker/innen müssen ihren eigenen Weg finden, denn private Geräte werden vom österreichischen Nutzungsverbot explizit ausgenommen.


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