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Eröffnet am17.11.2011
Letzter Beitrag am12.04.2024 13:34:08

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  • Digital Austria Act: Sperrige Bezeichnung mit großem AuftragAL Mag. (FH) Reinhard Haider, E-Government-Beauftragter | 11.10.2023 11:30:05 )

    E-Government – Vom und für Praktiker – Oktober 2023


    Digital Austria Act: Sperrige Bezeichnung mit großem Auftrag

    „Für mehr Wohlstand, Sicherheit und neue Chancen durch Innovation“, so lautet der Untertitel des DAA – Digital Austria Act, der von der Bundesregierung am 1. Juni 2023 vorgestellt wurde und die Digitalisierungsstrategie für die nächsten Jahre fixiert.

    117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungsgrundsätze umfasst das digitale Arbeitsprogramm der Bundesregierung und soll digitale Lösungen in allen Lebensbereichen voranbringen. Digitale Eckpfeiler werden zum Beispiel im Gesundheitswesen mit der Weiterentwicklung von ELGA eingeschlagen und die Künstliche Intelligenz soll neue strategische Rahmenbedingungen erhalten sowie eine eigene KI-Behörde in Österreich. Die digitale Transformation der Wirtschaft wird in einem ganzen Kapitel abgehandelt, ebenso die Weiterentwicklung der digitalen Kompetenzen für Schülerinnen und Schüler und alle anderen Altersschichten.

    Strafregisterauszug und Heiratsurkunden online und gratis für alle

    Bei der Pressekonferenz zum DAA wurde hervorgehoben, dass die Digitalisierung bequemer, einfacher und sicherer ablaufen soll sowie unter Berücksichtigung von Datenschutz und Barrierefreiheit. Hindernisse für die Digitalisierung werden identifiziert und beseitigt. 

    Neu: In Zukunft sollen beispielsweise persönliche Dokumente und Nachweise wie Meldeauskunft, Strafregisterauszug oder Heirats- und Geburtsurkunden über das Digitale Amt kostenlos abrufbar sein.

    ID Austria ist die Basis

    Schon möglich über den E-Postkorb von oesterreich.gv.at: Auch RSa- und RSb-Briefe muss man nicht mehr bei der Post abholen, sondern kann sie digital abrufen. Die Basis für all diese Möglichkeiten ist immer die E-ID, der elektronische Identitätsnachweis "ID Austria".

    Mobile first

    Eine weitere Devise ist „mobile first“, also Applikationen werden nun zuerst für die Verwendung auf mobilen Endgeräten wie Smartphones entwickelt, und im Rahmen einer App-Strategie wird eine Bündelung der vorhandenen Apps angestrebt. Allerdings werden alle Services der Verwaltung weiterhin auch analog angeboten, mittels digitaler Kompetenzoffensive aber auch die Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zum Umgang mit den Neuerungen gestärkt.

    (Gemeinde)Amt as a Service

    Im Kapitel 2 des DAA - Smart Government der Zukunft - werden viele digitale Themen der Verwaltungen von Bund, Länder und Gemeinden angesprochen. Ganz weit vorne findet sich auch ein Statement, das von den Gemeinden schon lange gelebt wird: „Die Bürgerinnen und Bürger sollen im Kontakt mit Behörden serviciert werden und diese als Dienstleistungseinrichtung zu ihrem Nutzen wahrnehmen“. Eher neu ist die geplante Umkehrung der Services: „Zukünftig sollen Services – wo immer sinnvoll umsetzbar - für Bürgerinnen und Bürger proaktiv angeboten werden. Die Amtsservices werden daher vielfach von einer Holschuld zu einer Bringschuld“.

    Weiters werden in diesem Kapitel zurecht die App „Digitales Amt“ und die ID Austria gefeiert. Die Digitale Amt-App soll einen stufenweisen Relaunch durchlaufen. Dabei soll auch auf Wunsch die Integration der länder- und gemeindespezifischen Bereiche mit bedacht werden. Die einmalige Erfassung und anschließende Bereitstellung von Daten in allen Verwaltungsbereichen (once only) ist genau so ein Thema, wie das Forcieren der E-Zustellung. Die App „E-Ausweise“ soll ausgebaut werden, also neben dem Führerschein und dem schon bestehenden „Altersnachweis“ auch den KFZ-Zulassungsschein enthalten, die E-Card und auch das Klimaticket.

    Meine Meinung: 

    Österreich ist beim E-Government und der Digitalisierung der Verwaltung vor vielen anderen Ländern in der EU. Trotzdem ist es der richtige Weg, stets strategische Überlegungen anzustellen und vor allem auf das Marketing nicht zu vergessen. Die beste App nützt nichts, wenn sie nicht bekannt ist. Das gilt für den Bund, aber auch für die Gemeinden.


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