Partieführer:in handwerklicher Dienst

Von der Gemeinde Neukirchen an der Vöckla wird laut Gemeindevorstandsbeschluss vom 23. April 2024 und gemäß §§ 8 und 9 Oö. GDG 2002 folgender Dienstposten ausgeschrieben:

Partieführer:in handwerklicher Dienst

Hauptaufgaben:
• Beaufsichtigung, Leitung und Koordination handwerklichen Dienst (Bauhof & Reinigung)
• Mitarbeit in allen Bereichen des Bauhofes (u.a. Winterdienst, Grünraumpflege, Straßen(wartungs)arbeiten, Abfallwirtschaft)
• Liegenschaft- und Objektbetreuung inkl. Facility Management
• Mitarbeit am Gemeindeamt (insbesondere Bauamtsangelegenheiten)
• Mitarbeit bei Bau- u. Infrastrukturprojekten inkl. Bauaufsicht, Lokalaugenscheine
• Organisation Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz

Besondere, unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:
• Führerschein der Klasse B
• Führerschein der Klassen F und C, falls nicht vorhanden, sind diese ehest nachzuholen (die Kosten werden von der Gemeinde übernommen)
• Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss; bevorzugt Meisterprüfung oder Fachschule; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; diese Voraussetzungen können durch eine mehrjährige Berufspraxis oder eine gleichwertige Ausbildung ersetzt werden

Persönliche Anforderungen:
• Einverständnis zur Leistung von flexiblen Dienstzeiten und zu Mehrdienstleistung (Bereitschaftsdienst, Sonn- und Feiertagsdienst und Nachtdienste im Winterdienst)
• organisatorische Fähigkeit, Selbständigkeit, Zuverlässigkeit, Konfliktfähigkeit
• gute EDV-Kenntnisse (insbesondere Office)
• gute Umgangsform für den Kontakt mit Bürger:innen

Funktionslaufbahn

GD 17.2; Einschulungsphase bis Ende November 2024 in GD 19.1 laut Oö. G-EV

Dienstbeginn

vorauss. August 2024

Dienstposten

unbefristetes VB-DV, 1 Monat Probezeit

Beschäftigungsausmaß

bevorzugt 40 Stunden/Woche (100 %)

Auswahlverfahren

Vorauswahl, Vorortgespräch sowie Vorstellungsgespräch am 18. Juni 2024, abends. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen

• Österreichische Staatsbürgerschaft
• volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben
• persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
• ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
• abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bei männlichen Bewerbern

Kontakt

Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) sind an das Gemeindeamt Neukirchen an der Vöckla, Kirchenplatz 4, 4872 Neukirchen an der Vöckla bzw. gemeinde@neukirchen-voeckla.ooe.gv.at zu richten und müssen bis spätestens Freitag, 31. Mai 2024, 12.00 Uhr eingelangt sein.

Für telefonische Auskünfte steht Ihnen Amtsleiter Karl Leitner (Tel. 07682/7155-11) gerne zur Verfügung.

E-Mail-Adresse

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